Was tun Sie gegen den Änderungsantrag des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und wie verhindern Sie die Abschaffung der Paragrafen 87, div. Sätze, SGB V bzw. das drohende psychoth. Praxissterben?
Ich bin verzweifelt. Alle geplanten Kürzungen schrägen meine berufliche Existenz und mein Dasein in meiner Praxis, für das ich mich seit 2003 stetig weiter qualifiziert habe und im speziellen für die Approbation und die Aufnahme eines hälftigen Versorgungssitzes und Praxisgründung zw. 2016 bis 2022 verschuldet habe. Es war für mich unter den alten Gegebenheiten, also vor Mitte März diesen Jahres und dem ersten Hieb der GKV gerade so möglich keine roten Zahlen zu schreiben, mit den geplanten Änderungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes der Regierung ist die Praxis zum Abschuß freigegeben. Sie wird sich nicht mehr tragen können und ich alleine werde keine 35 bis 40 Pat. pro Woche mehr behandeln. Bitte verhindern Sie das! Ich gehe davon aus, dass Ihnen alle Hintergründe und Zahlen bekannt sind, ansonsten stehe ich Ihnen oder meine Informationsquellen zur Verfügung.
Sehr geehrte Frau F.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die sehr offenen Schilderungen Ihrer persönlichen Situation.
Ich kann gut nachvollziehen, dass die derzeit diskutierten Änderungen im Zusammenhang mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bei vielen niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten große Sorgen auslösen. Wer über viele Jahre Verantwortung für Patientinnen und Patienten übernommen, erhebliche Investitionen getätigt und eine Praxis aufgebaut hat, braucht verlässliche politische Rahmenbedingungen. Diese Verlässlichkeit ist für eine funktionierende ambulante Versorgung unverzichtbar.
Die psychotherapeutische Versorgung ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Gesundheitswesens. Gerade angesichts der steigenden Zahl psychischer Erkrankungen und oftmals langer Wartezeiten wäre ein Rückgang ambulanter Behandlungskapazitäten aus meiner Sicht das falsche Signal.
Gleichzeitig stehen wir vor der Herausforderung, die gesetzliche Krankenversicherung dauerhaft finanzierbar zu halten. Die Ausgaben steigen seit Jahren deutlich stärker als die Einnahmen. Reformen sind deshalb grundsätzlich notwendig. Sie dürfen jedoch nicht dazu führen, dass bewährte Versorgungsstrukturen gefährdet oder engagierte Therapeutinnen und Therapeuten wirtschaftlich in ihrer Existenz bedroht werden.
Die Rückmeldungen aus der Praxis haben im parlamentarischen Verfahren bereits Wirkung gezeigt. Der Gesetzentwurf wird durch einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag ergänzt. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert,
- die Fortführung bereits begonnener Psychotherapien über den 31. Dezember 2026 hinaus bis zum regulären Therapieabschluss sicherzustellen,
- Ausnahmen von der Budgetierung insbesondere für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie für schwer psychisch erkrankte und dringlich behandlungsbedürftige Patientinnen und Patienten vorzusehen,
- den Gemeinsamen Bundesausschuss mit der Entwicklung eines Verfahrens zur Feststellung der Behandlungsdringlichkeit zu beauftragen.
Diese Ergänzungen zeigen, dass die erheblichen Bedenken aus der Praxis im politischen Verfahren nicht ungehört geblieben sind. Ob sie ausreichen, wird sich allerdings erst in der praktischen Umsetzung zeigen. Deshalb halte ich es für wichtig, die Auswirkungen der Reform aufmerksam zu begleiten und gegebenenfalls nachzusteuern.
Hinzu kommt, dass das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg die sofortige Vollziehung des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen vorläufig ausgesetzt hat. Auch diese Entscheidung zeigt, dass die rechtliche und fachliche Bewertung der vorgesehenen Änderungen keineswegs abgeschlossen ist.
Als Abgeordneter des Niedersächsischen Landtages kann ich das Bundesgesetz selbst nicht ändern. Ich werde Ihre Hinweise jedoch in die Gespräche mit meinen Kolleginnen und Kollegen auf Bundesebene einbringen. Gerade deshalb ist es wichtig, dass sich auch die Berufsverbände und Fachgesellschaften weiterhin mit Nachdruck in die laufenden Beratungen einbringen. Die Erfahrungen aus der täglichen Versorgung sind für gute politische Entscheidungen unverzichtbar.
Ich danke Ihnen ausdrücklich dafür, dass Sie Ihre Situation so offen geschildert haben. Nur durch die Rückmeldungen aus der Praxis können politische Entscheidungen an den tatsächlichen Auswirkungen gemessen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Bauer
Mitglied des Niedersächsischen Landtages
