Frage an Jan-Marco Luczak bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Jan-Marco Luczak
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Frage von Manfred K. •

Frage an Jan-Marco Luczak von Manfred K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Warum muss sich der Fernseh Rat des ZDF nicht an die Verfassung und eine Weisung eines Verfassungsorganes halten ?
Hintergund mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes BVerfG, 1 BvF 1/11 vom 25.3.2014 wurden in den Leitlinien eine Reduzierung der Personen ausgegeben.
Nicht nur das sich der Rat diesen Leitlinien mit fadenscheinigen Tricks versucht zu entziehen, nein der Missachtet diese durch die Ernennung von Hr.Lindner.

Wie ist Ihre Haltung zu diesem Fehlverhalten und welche Maßnahmen werden Sie ergreifen ?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kwiecinski,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Gern möchte ich auf die von Ihnen aufgeworfenen Fragen eingehen.

Sie kritisieren die Berufung von Herrn Christian Lindner in den Fernsehrat des ZDF vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014 und fragen, weshalb sich das Gremium nicht an die Vorgaben des Urteils hält. Ihrem Eindruck nach zeige sich darin eine Missachtung der Leitlinien des Urteils. Sie fragen nun nach meiner Einschätzung des Verhaltens des Fernsehrats und, welche Maßnahmen ich ergreifen werde.

In seinem Urteil zum ZDF-Staatsvertrag hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass maximal ein Drittel der gesetzlichen Mitglieder des Verwaltungs- und Fernsehrats des Senders aus dem staatlichen oder politischen Bereich stammen darf. Dies wird damit begründet, dass zur Wahrung der Rundfunkfreiheit die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk möglichst breit und vollständig Ausdruck finden soll.

Sofern Sie beanstanden, dass sich der Fernsehrat nun diesen Vorgaben zu entziehen versuche, sehe ich dies nicht:
Auch ich halte die Wahrung der Vielfalt für ein wichtiges Anliegen und befürworte die Begrenzung des Anteils politischer Akteure unter den Mitgliedern des Fernsehrats. Allerdings kann die Neubesetzung nicht von heute auf morgen geschehen. Änderungen der Rechtsgrundlage obliegen nun den Ländern. Das Bundesverfassungsgericht hat ihnen bis zum 30. Juni 2015 eine Frist gesetzt, verfassungsmäßige Neuregelungen zur Besetzung des Fernsehrats zu finden. Bis dahin arbeitet der Fernsehrat weiter auf einer klaren Rechtsgrundlage, die ihm durch den bestehenden ZDF-Staatsvertrag vorgegeben ist, um handlungsfähig zu bleiben.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben und stehe für Rückfragen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jan-Marco Luczak

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