Sehr geehrter Herr Luczak, wie werden Sie stimmen, wenn über die Verlängerung der epidemischen Notlage abgestimmt werden soll.

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Jan-Marco Luczak
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Frage von Lars Z. •

Sehr geehrter Herr Luczak, wie werden Sie stimmen, wenn über die Verlängerung der epidemischen Notlage abgestimmt werden soll.

Am 25. März 2020 hatte der Bundestag erstmals die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt, die dem Bund besondere Befugnisse nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) gibt.
Nach aktuellem Stand soll diese am 30.09.2021 auslaufen. Begründet wurde die neuerliche Verlängerung u.a. damit, dass hiervon Hilfen für die von staatlichen Verboten besonders betroffenen Branchen abhängen und die Handlungsfähigkeit der Exekutive während der Sommerferien aufrecht zu erhalten. Weiterhin wurde argumentiert, dass die Impfkampagne bis zum Ende des Sommers erfolgreich abgeschlossen sein würde.
Welche veränderte Ausgangslage sähen Sie, wenn die epidemische Notlage verlängert würde, beispielsweise zum 31.12. und denken Sie nicht, dass der Staat inzwischen alles getan hat (und evtl. mehr), was in seinem Aufgabenbereich lag (Schutz des Gesundheitssystems) und die Maßnahmen ähnlich wie in Großbritannien auslaufen sollten und in die Verantwortung der Zivilgesellschaft übergehen sollte?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Z.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur Verlängerung der epidemischen Lage. Ich bitte um Nachsicht, dass ich jetzt erst dazu komme, Ihnen zu antworten. Vorweg: Ich habe für die Verlängerung der epidemischen Lage gestimmt. 

Gerade bei der Bewältigung der Pandemie steht für uns als Union die Gesundheit und das Wohl der Bevölkerung an aller erster Stelle. Tagtäglich finden im Parlament hitzige und gewinnbringende parteiübergreifende Diskussionen in vielen Arbeitsgruppen, Ausschüssen und auch im Plenum dazu statt. Natürlich werden dort auch unterschiedliche Meinung zu der Erforderlichkeit von einzelnen Maßnahmen und auch der Feststellung der epidemischen Lage nationaler Tragweite ausgetauscht. Bei der Beurteilung, ob eine solche Lage vorliegt, wird die von Ihnen geforderte Abwägung zwischen dem Für und Wider einer Feststellung der epidemischen Lage vorgenommen.

Per Gesetz wird die epidemische Lage nationaler Tragweite wie folgt definiert: "Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite liegt vor, wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht, weil 1. die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland droht oder 2. eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet."

Aus meiner Sicht sind diese Vorgaben nach wie vor gegeben, auch bzw. gerade bei einer Abwägung mit Herz und Verstand. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag die epidemische Lage jüngst noch einmal verlängert. Wichtig ist mir zu betonen, dass mit der Feststellung der epidemischen Lage unmittelbar keine Grundrechtseingriff einhergehen. Vielmehr bietet sie die Grundlage dafür, dass die Länder zielgenau und effektiv gegen die Ausbreitung des Virus vorgehen können. Das ist notwendig, um das Pandemiegeschehen auch weiter im Griff zu behalten, damit es nicht außer Kontrolle gerät und wir in einer weiteren London gehen müssen.

Zudem sehen Sie, dass trotz des Fortbestehens es zu vielen Lockerungen kommt, denn wir als Bundesgesetzgeber geben nur den groben Rahmen für die Maßnahmen vor - die Bundesländer sind diejenigen, die bei den derzeitigen Inzidenzwerten für die konkreten Maßnahmen im einzelnen Bundesland zuständig sind. Obschon eine epidemische Lage nach wie vor feststeht, wird in den Bundesländern immer mehr gelockert. Ich bin sehr froh, dass das immer geringer werdende Infektionsgeschehen dies zulässt und freue mich - wie auch Sie - auf den Tag, an dem wir zur Normalität zurückkehren können.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!

Jan-Marco Luczak

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