Frage an Jan Philipp Albrecht bezüglich Recht

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Jan Philipp Albrecht
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Frage von Edmund S. •

Frage an Jan Philipp Albrecht von Edmund S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Albrecht,,

Angenommen, ein überaus wohlhabender deutscher Unternehmer mit besten gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Beziehungen, demnach bestens organisiert, gelingt es, in betrügerischer Absicht selbst die Justiz dahingehend rechtswidrig zu beeinflussen, als dass er seinen Betrugswillen auch vor Gericht durchzusetzen vermag. Weiter angenommen, dass sich bei diesem Kampf um das Recht selbst die vom Prozessgegner mandatierten Rechtsanwälte und auch die urteilenden Richter sich wissentlich der Mittäterschaft schuldig machen und letztendlich auch die Ermittlungsbehörden versagen, eben weil das dem zugrundeliegende organisierte Verbrechen bereits so weit fortgeschritten ist, dass alle deutsche Justiz versagt.

Frage: an wen wendet sich ein Bürger in solch einem Fall auf europäischer Ebene bzw. muss ein Bürger auf seine Menschenrechte und die oftmals damit in Verbindung stehenden matriellen Rechte verzichten, weil der Rchtsstaat von einer bestens organisierten Verbrecherorganisation unterlaufen werden konnte?

Über eine Antwort und/oder eine Weiterleitung dieser Frage würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Edmund Sommer

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Sommer,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bei juristischen Auseinandersetzungen empfehle ich generell die Konsultation eines Anwalts Ihres Vertrauens, dieser kann Sie am besten beraten welche juristischen Wege Ihnen zur Wahrung Ihrer Rechte offenstehen. Ihre Frage bezog sich jedoch auf die Möglichkeiten sich innerhalb der Europäischen Union an eine unabhängige Stelle zur Beschwerde zu wenden. Die Kommission ist die sog. "Hüterin der Verträge" und überwacht die Mitgliedsstaaten. Dort ist es auch für alle Bürgerinnen und Bürger möglich, eine Beschwerde über einen Mitgliedsstaat einzureichen, "um eine Maßnahme (gesetzliche Regelung, Vorschrift oder Verwaltung) oder eine Praxis, die einem Mitgliedstaat anzulasten ist, anzuzeigen, wenn diese Person der Auffassung ist, dass die Maßnahme oder Praxis gegen eine Bestimmung oder einen Grundsatz des Unionsrechts verstößt." (siehe http://ec.europa.eu/eu_law/your_rights/your_rights_forms_de.htm )

Übrigens: Der Europäische Bürgerbeauftragte ist in diesem Fall nicht zuständig, da dieser nicht tätig werden darf bei:

- Beschwerden über nationale, regionale oder lokale Behörden in den EU-Mitgliedsstaaten

- Tätigkeit von nationalen Gerichten

- Beschwerden über Unternehmen oder Privatpersonen.

Ich hoffe ich konnte Ihre Frage zufriedenstellend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Philipp Albrecht