Frage an Jan Philipp Albrecht bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Jan Philipp Albrecht
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Hans-Jürgen W. •

Frage an Jan Philipp Albrecht von Hans-Jürgen W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Albrecht,

das Gesetz zur Panoramafreiheit ist fundamentaler Bestandteil unserer Demokratie. Der Änderungsantrag 421, angenommen durch den Rechtsausschuss mit den Stimmen der Christdemokraten, Sozialdemokraten und Jean-Marie Cavada (Liberale) zielt auf eine Beseitigung der Panoramafreiheit. Sie erlaubt Journalisten und jedermann von Ereignissen zu berichten, ohne befürchten zu müssen wegen unerlaubter Abbildung von Gebäuden, die zwangsläufig bei Ereignissen im öffentlichen Raum mit auf dem Bild erscheinen, belangt zu werden.

Die Abschaffung der Panoramafreiheit kommt einer Zensur gleich, da jeder ein missliebiges Foto abmahnen - verbunden mit hohen Abmahngebühren - oder durch Schadensersatzforderungen gegen den Fotografen verhindern bzw. derart verteuern kann, das es für den Fotografen ein unkalkulierbares Risiko darstellt. Welche Zeitung oder Fernsehsender kann es ohne Panoramafreiheit riskieren Bilder von politischen Ereignissen zu senden, weil bei einem Kameraschwenk ein Gebäude ins Bild kommt. Es ist auch nicht zu verstehen warum Architekten ein Urheberecht für Ihre Arbeit zustehen soll, sie sind für ihre Leistung bezahlt worden. Warum sollen sie anders behandelt werden als andere Berufsgruppen, z.B. Modedesigner oder Frisöre. Oder soll ich zukünftig Gebühren an meinen Modedesigner/Frisör entrichten weil ich ein Bewerbungsfoto von mir herstellen lassen will? Schließlich sind auf dem Foto die Kleidung und meine Frisur zu sehen.

Ich fordere Sie hiermit auf für den Erhalt des freien Zugangs zu Bilddokumenten aus dem öffentlichen Raum einzutreten, den Dschungel von Gebühren nicht weiter zu fördern durch Abschaffung der Panoramafreiheit und den mutmaßlich mehrheitlichen Willen des deutschen Volkes nach Erhalt der Panoramafreiheit zu respektieren.

Wie stehen Sie zu diesem Thema?

H. W.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Frage. Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort.

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat über einen Änderungsantrag (Änderungsantrag 421) zu Julia Redas Bericht zur Reform des Urheberrechts abgestimmt. Dieser Änderungsantrag hätte eine starke Einschränkung der Panoramafreiheit in vielen EU-Mitgliedstaaten zur Folge. Julia Redas Bericht ist nicht legislativ, d.h. dass er nicht direkt und unmittelbar Gesetze in der EU ändern wird. Falls der Bericht verabschiedet wird, wird ihn die Europäische Kommission als eine Liste mit Vorschlägen für ihren eigenen - bis Ende des Jahres erwarteten - Gesetzesvorschlag nutzen.

Während der Änderungsantrag sich scheinbar auf den kommerziellen Nutzen konzentriert, sind wir der Auffassung, dass, falls dieser Vorschlag Gesetz werden sollte, sowohl Privatpersonen als auch freie Kulturprojekte sowie JournalistInnen und FotografInnen beeinflusst würde.

Das Europäische Parlament hat am 9. Juli mit deutlicher Mehrheit den Urheberrechtsbericht von Julia Reda angenommen. Damit erteilte das Parlament der Einschränkung der Panoramafreiheit eine klare Absage. Das Parlament hat auf die Menschen gehört, die sich der Kritik an diesem absurden Vorstoß angeschlossen haben. Die Fraktion der Grünen im Europäischen Parlament wird sich auch weiter darum bemühen, die Panoramafreiheit auf ganz Europa auszudehnen.

Mehr Informationen dazu finden Sie auch auf der Webseite von Julia Reda:

https://juliareda.eu/2015/07/eu-parlament-verteidigt-die-panoramafreiheit-fordert-urheberrechtsreform-2/

Mit freundlichen Grüßen

Jan Philipp Albrecht