Nach Ansicht des Niedersächsischen Finanzministeriums sowie des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Niedersächsischen Landtages sei somit die gebotene amtsangemessene Bezahlung in Niedersachsen für das vergangene Jahr gewährleistet worden
Für die Verteilung und Veröffentlichung der Gesetzentwürfe, Anträge, Beschlussempfehlungen, schriftlichen Berichte und Wahlvorschläge als Landtagsdrucksachen ist der Niedersächsische Landtag verantwortlich. Dies kann jedoch durchaus einige Zeit in Anspruch nehmen.
Ich kann gut nachvollziehen, dass sich die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger ebenfalls eine entsprechende Einmalzahlung für das Jahr 2025 gewünscht hätten.
Leider ist uns nicht ganz ersichtlich, woher der von Ihnen in Ihrer Berechnung angeführte Betrag eines fiktiven Bruttoeinkommens von 20.000 Euro herkommt. Vor diesem Hintergrund hatten wir uns an das Niedersächsische Finanzministerium (MF) gewandt, um den Sachverhalt kurz prüfen zu lassen. Auch dort scheint der genannte Betrag nicht richtig nachvollziehbar zu sein
Sobald dieses Urteil vorliegt und entsprechend ausgewertet worden ist, werden wir höchstwahrscheinlich ein weiteres Gesetzgebungsverfahren starten, um die verfassungsgemäße Alimentation ab den Jahren 2008 sicherzustellen.
Darüber hinaus müssen wir momentan die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abwarten, bei dem aktuell ein Verfahren zur Besoldung in Niedersachsen anhängig ist. Sobald dieses Urteil vorliegt und entsprechend ausgewertet ist, wird höchstwahrscheinlich ein weiteres Gesetzgebungsverfahren gestartet werden, um die verfassungsgemäße Alimentation ab den Jahren 2008 sicherzustellen.
