Halten Sie es für gerecht, dass erneut die Sonderzahlung in Nds. (s. meine Anfrage v. 13.03.2026) den Versogungsempfänger/-innen nicht gezahlt wird?
Schließlich ist Hintergrund der Zahlung, die verfassungsrechtlich gebotene Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation rückwirkend für das Jahr 2025, die doch auch Grundlage für die Berechnung der Versorgungsbezüge sein müsste.
Sind denn dem Land Nds. die Pensionäre nichts mehr wert?
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Ich kann gut nachvollziehen, dass sich die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger ebenfalls eine entsprechende Einmalzahlung für das Jahr 2025 gewünscht hätten. Allerdings hatte das Finanzministerium in den parlamentarischen Beratungen darauf hingewiesen, dass sich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation bisher ausschließlich nur auf aktive Beamtinnen und Beamte bezieht. Dass sich die Versorgung der Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten aus dem letzten Amt bemisst, bedeute dementsprechend ferner nicht, dass das Ruhegehalt die Höhe der Dienstbezüge erreichen müsse. Demnach sei es verfassungsrechtlich auch nicht zu beanstanden, dass das Ruhegehalt niedriger sei als die Dienstbezüge während des aktiven Dienstes.
Dennoch kann ich Ihnen versichern, dass uns daran gelegen ist, nicht nur eine faire, gerechte und zeitgemäße Besoldung für unsere aktiven Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen zu gewährleisten, sondern auch Sorge dafür zu tragen, dass unsere Beamtinnen und Beamten im Ruhestand angemessen versorgt werden. In diesem Zusammenhang möchte ich auf meine vorherige Antwort verweisen, in der ich bereits mitgeteilt hatte, dass wir daher unter anderem schnellstmöglich die rechtlichen Voraussetzungen schaffen werden, um die systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder auf die Beamtenschaft zu gewährleisten, so dass die Besoldung auch in den folgenden Jahren verfassungsgemäß erfolgt. Hiervon werden auch alle Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Niedersachsen profitieren.
Mit freundlichen Grüßen
Jan-Philipp Beck
