Damit Menschen in gesundheitlichen Krisen passgenaue Hilfe bekommen, sollten alle Therapieansätze ausgeschöpft werden, für die wissenschaftliche Evidenz vorliegt. Methodenpluralität ist aus unserer Sicht ein wichtiges Prinzip einer modernen Gesundheitsversorgung – vorausgesetzt, Qualität und Wirtschaftlichkeit gelten konsequent als Maßstab.
Das aktuelle staatlich vorgegebene Tarifgefüge in der PKV mit Notlagentarif und Basistarif ist aus unserer Sicht durchaus prüfungswürdig. Zumindest für den Basistarif liegen uns ernst zu nehmende Indizien dafür vor, dass dessen Leistungsumfang in der Praxis deutlich unter dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung liegt.
Ich teile Ihre Einschätzung, dass eine uneinheitliche Qualifikationslandschaft ohne klares Berufsbild, ohne Titelschutz und ohne geregelte Ausbildungsstandards weder dem Patientenschutz noch der Versorgungsqualität dient.
Die Überprüfung von Einsprüchen zur Bundestagswahl liegt gemäß Bundeswahlgesetz beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages. Dieser prüft unabhängig, gründlich und rechtsstaatlich, ob die Wahl ordnungsgemäß verlaufen ist oder ob Hinweise vorliegen, die eine Neuauszählung erforderlich machen. Auch das Bundesverfassungsgericht kann in einem weiteren Schritt angerufen werden.
Es fehlt im Bundestag und im Gesundheitsausschuss nicht grundsätzlich an Wissen über aerogene Erreger oder die Bedeutung von Raumlufthygiene. Allerdings ist richtig, dass dieses Wissen bislang noch nicht ausreichend konsequent in politisches Handeln übersetzt wurde, insbesondere, wenn es um strukturelle Prävention geht.
Wir werden das Thema auch in dieser Wahlperiode weiterbearbeiten und prüfen, ob durch die Errichtung des Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit bereits eine Verbesserung zu beobachten ist oder gesetzliche Nachbesserung angezeigt wären.
