Frage an Jens Guth bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

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Jens Guth
SPD
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Frage von Richard M. •

Frage an Jens Guth von Richard M. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Guten Tag
Hallo Jens
Wie Du ja sicher mitbekommen hast soll auch Galeria-Kaufhof in Worms geschlossen werden.Die Wormser Innenstadt erlebt augenscheinlich einen Stetigen Niedergang.
Ich bin 2016 vom MTK hier hergezogen und hatte die Hoffnung auf einen positiven Effekt der RheinMain Region auf Rheinhessen.
Was kann die SPD (Ich bin Genosse )hier tun um die negative Entwicklung aufzuhalten
Mit freundlichen Grüßen R.Müller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Müller,

lieber Richard.

Vielen Dank für die Nachricht.

Ich teile Ihre Sorgen um unsere Einkaufsstadt.

Die Stadtpolitik ist mit Galeria-Kaufhof und dem Eigentümer in Kontakt um alle Möglichkeiten für dieses Problem auszuloten.

Der Gedanke war und ist auch, das Rathaus2 in der Immobilie unterzubringen - aber selbstverständlich nicht in den Verkaufsräumen, sondern in den bereits seit Jahren leerstehenden Lagerräumen Richtung Jost. Dies würde auch die Miete deutlich reduzieren.

Ebenso hat der Stadtrat auf Antrag von SPD/CDU beschlossen, qualifizierte externe Beratung zu beauftragen um die Innen-/Einkaufsstadt zu stärken.

Darüber hinaus hat mit dem Landesgesetz „Lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAPG)“ am 22. Juli 2015 die Landesregierung auch in Rheinland-Pfalz den Weg zur Gründung von Business Improvement Districts freigemacht.

Das Ziel von Business Improvement Districts (BIDs) ist es, die Attraktivität von Quartieren zu steigern und dadurch Kundenfrequenzen zu erhöhen sowie zusätzliche Kaufkraft zu binden. Anders als bei herkömmlichen Stadtmarketinginitiativen werden im Falle von BIDs grundsätzlich alle Eigentümer gewerblich genutzter Grundstücke im Quartier zur Finanzierung herangezogen.

Um ein LEAP gründen zu können, bedarf es einer kommunalen Satzung, die auf Antrag des Aufgabenträgers eines LEAPs erlassen werden kann. Voraussetzung für die Antragstellung ist die schriftliche Zustimmung der Eigentümer von mindestens 15 Prozent der im LEAP-Gebiet liegenden relevanten Grundstücke, die ihrerseits wiederum mindestens 15 Prozent der relevanten Gesamtgrundstücksfläche umfassen müssen.

Die Arbeitsgemeinschaft der rheinland-pfälzischen IHKs will LEAP-Initiativen in Rheinland-Pfalz aktiv unterstützen und begleiten. Der folgende Leitfaden gibt weitere Interessante Einblicke.
https://www.pfalz.ihk24.de/blueprint/servlet/resource/blob/3396534/6d350cff28c4c1866af4e9dcce8382a4/leitfaden-leap-gesetz-data.pdf

Herzlichen Gruß

Jens Guth

 

 

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