Anfrage zur Unterstützung der Petition für die Prüfung eines Verbots der AfD

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Jessica Rosenthal
SPD
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Frage von Christian H. •

Anfrage zur Unterstützung der Petition für die Prüfung eines Verbots der AfD

Sehr geehrte Frau Rosenthal

ich wende mich an Sie als Bürger aus Bonn und möchte Ihnen eine Angelegenheit von besonderer Bedeutung für unsere Demokratie vorstellen.
Die aktuelle Petition zur Prüfung eines möglichen Verbots der AfD durch das Bundesverfassungsgericht hat meine Aufmerksamkeit erregt. Es scheint klare Anzeichen dafür zu geben, dass die AfD Strömungen vertritt, die die demokratischen Grundwerte gefährden könnten. Als jemand, der die demokratischen Werte hoch schätzt, mache ich mir um die Stabilität unserer Gesellschaft Sorgen.
Die Petition betont die Wichtigkeit einer unvoreingenommenen Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht. Ich würde gerne erfahren, wie Sie persönlich zu dieser Angelegenheit stehen. Unterstützen Sie die Idee, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungstreue der AfD eingehend prüfen sollte?

Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihr Engagement in dieser wichtigen Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen,
Christian H.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich für ein Parteienverbot der AfD aussprechen. Gemeinsam mit meinen Kolleginnen der SPD im Deutschen Bundestag teile ich Ihre Sorgen und wir beobachten eine sich immer schneller drehende Radikalisierungsspirale bei der AfD. Wir erkennen deutlich, dass die AfD eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt. Dies wird an einer Vielzahl von Äußerungen, auch von höchsten Vertreterinnen und Vertretern der Partei deutlich.

Gegen Verfassungsfeinde stellt das Grundgesetz mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 das schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie bereit. Aufgrund der drastischen Folgen eines solchen Parteienverbots sind die Hürden dafür hoch. Eine Haltung, durch die oberste Verfassungswerte in der politischen Meinungsäußerung in Zweifel gezogen, nicht anerkannt, abgelehnt oder ihnen andere entgegengesetzt werden, genügt nicht. Eine Partei kann durch das Bundesverfassungsgericht nur dann verboten werden, wenn sie vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen will. Dies setzt voraus, dass konkrete, gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann.

Wie in jedem anderen gerichtlichen Verfahren müssen in einem Parteiverbotsverfahren eindeutige Beweise vorgebracht werden. Die hohen Voraussetzungen für ein Parteiverbot stellen auch an diese Beweisführung erhebliche Ansprüche. Allerdings wird aufgrund ihrer immer deutlicher zu Tage tretenden Haltung auch die AfD als Gesamtpartei als Verdachtsfall beim Bundesamt für Verfassungsschutz geführt.

Entscheidend ist auch, dass rechtsextremes Gedankengut, das die AfD als Partei kanalisiert, nicht an erster Stelle durch ein Parteiverbot zu bekämpfen ist. In der Tradition unserer langen Geschichte setzen wir uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für eine demokratische Streitkultur, die Entkräftung von Verschwörungstheorien und politische Bildung im Kampf gegen den Rechtsextremismus ein. Unser primäres Ziel muss es deshalb sein, die AfD politisch zu stellen, damit sie nicht mehr in unsere Parlamente gewählt wird. Darüber hinaus schließen wir jegliche Zusammenarbeit mit der AfD auf allen Ebenen als SPD kategorisch aus.

Mit freundlichen Grüßen 
Jessica Rosenthal

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