Frage an Jimmy Schulz bezüglich Umwelt

Portrait von Jimmy Schulz
Jimmy Schulz
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Jimmy Schulz zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Karl Dr. H. •

Frage an Jimmy Schulz von Karl Dr. H. bezüglich Umwelt

1) Welchen Stellenwert geben Sie Natur- und Umweltschutz im Verhältnis zu Verkehrsaspekten oder wirtschaftlichen Belangen oder Zwängen? Sehen Sie Grenzen von Straßenbauprojekten in besonders hervorragenden Natur- und Erholungsräumen?

2) Der erste Zwischenbericht der Machbarkeitsstudie ermittelte für diesen Planungsraum durchwegs sehr hohe und äußerst hohe Planungshindernisse und Raumwiderstände. Was halten Sie davon, dass die Studie ohne Rücksicht auf die festgelegten Planungshindernisse fortgesetzt wird?

3) Halten Sie die Regelungen für den Lärm- und Immissionsschutz an Straßen in der Bundesrepublik für ausreichend?

4) Was halten Sie davon, dass zahlreiche Verwaltungsbehörden und sogar viele
Gerichte sich über die für Strassenneubauten zwingend vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte nach der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) hinwegsetzen?

Nach der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (E. vom 20.05.1998-11 C 3/97 = NVwZ 1999.67) ist bei Strassenneubauten oder wesentlichen Änderungen, die zu gesundheitsschädlichen Lärmwerten führen, eine Umplanung vorzunehmen.
Sind Sie dazu bereit, diese Forderung, gegen die ebenfalls häufig verstoßen wird,
zum Gegenstand einer zwingenden rechtlichen Regelung zu machen?

Über eine baldige Antwort würden wir uns freuen
(Vereinigte Bürgerinitiativen Südlicher Erholungsraum München)

Portrait von Jimmy Schulz
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Dr. Hofmann,

abgeordnetenwatch.de schrieb:

> 1) Welchen Stellenwert geben Sie Natur- und Umweltschutz im Verhältnis zu
> Verkehrsaspekten oder wirtschaftlichen Belangen oder Zwängen? Sehen Sie
> Grenzen von Straßenbauprojekten in besonders hervorragenden Natur- und
> Erholungsräumen?

Der Natur- und Umweltschutz spielt eine gewichtige Rolle wie bei vielen politischen Entscheidungen. Natürlich gibt es Grenzen die bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden müssen. Gerade im Bereich der Erholungsräume muß die Abwägung äußerst sorgfältig erfolgen. Ich bin aber nicht der Meinung, daß man sich im Voraus der einen oder anderen Richtung verschließen sollte. Entscheidungen sollten grundsätzlich erst nach Erörterung aller zur Verfügung stehenden Optionen getroffen werden.

> 2) Der erste Zwischenbericht der Machbarkeitsstudie ermittelte für diesen
> Planungsraum durchwegs sehr hohe und äußerst hohe Planungshindernisse und
> Raumwiderstände. Was halten Sie davon, dass die Studie ohne Rücksicht auf
> die festgelegten Planungshindernisse fortgesetzt wird?

Wie ich bereits oben erwähnt habe: Vorgefertigte Meinungen bringen uns nur selten weiter. Bei der von Ihnen angesprochenen Machbarkeitsstudie für den A99 Südring geht es momentan um einen Zwischenbericht, also kein abschließendes Dokument das eine klare Entscheidungsfindung unterstützen würde. Die Raumwiderstände sind sicherlich gewichtig und müssen unbedingt in die Abwägung miteinbezogen werden.

> 3) Halten Sie die Regelungen für den Lärm- und Immissionsschutz an
> Straßen in der Bundesrepublik für ausreichend?

Nein! Im LK München werden darüber hinaus insbesondere an der A99 und der A8 die bestehenden Regelungen unterlaufen. Hier mit der routinemäßigen Öffnung des Standstreifens für den Verkehr der eigentlich bei vierspurigen Autobahnen nötige Schallschutz auf Kosten der Anwohner "eingespart." Dieser Zustand ist untragbar. Ich werde mich mit meinen Fraktionskollegen für verbindlichere Rahmenbedingungen einsetzen.

> 4) Was halten Sie davon, dass zahlreiche Verwaltungsbehörden und sogar
> viele Gerichte sich über die für Strassenneubauten zwingend vorgeschriebenen
> Immissionsgrenzwerte nach der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung
> (BImSchV) hinwegsetzen?

Das ärgert mich genauso wie Sie das ärgert.

> Nach der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (E. vom
> 20.05.1998-11 C 3/97 = NVwZ 1999.67) ist bei Strassenneubauten oder
> wesentlichen Änderungen, die zu gesundheitsschädlichen Lärmwerten
> führen, eine Umplanung vorzunehmen.
> Sind Sie dazu bereit, diese Forderung, gegen die ebenfalls häufig verstoßen
> wird, zum Gegenstand einer zwingenden rechtlichen Regelung zu machen?

Dafür das rechtskräftige Urteile ignoriert werden habe ich keinerlei Verständnis. Lärmschutz wird in den nächsten Jahren immer wichtiger werden. Die FDP hat dies bereits erkannt und setzt sich für innovative Lösungen ein, die Lärm bereits an der Quelle bekämpfen.

Mit freundlichen Grüßen

Jimmy Schulz