Frage an Joachim Herrmann bezüglich Recht

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Joachim Herrmann
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Frage von Josef B. •

Frage an Joachim Herrmann von Josef B. bezüglich Recht

Lieber Herr Innenminister Joachim Hermann,

wenn ich die Mitteilung vom Deutschen Bundeswehrverband mit dem Titel Chance vertan, in Sachen Zweitwohnungssteuer lesen kann, dann sträuben sich bei mir die Haare.
Alles rund um diesen Unfung zu regulieren bräuchte man nur ein paar intelligente Bürger ohne jegliche juristischen Winkelschachzüge um zu einer für alle beteiligten günstige neutrale verbindliche Lösung zu kommen.
Einwohnerveredelung oder gezielte Jagd auf unbescholtene Bürger ?
Macht doch endlich Schluss mit dieser Bürokratie- nur in diesem Forum bitte versuchen Sie zur Erleuchtung zu gelangen, dann brauchen Sie auch keinen Bagger mehr besteigen, diese Baustelle ist ungefährlich: http://www.zweitwohnsitzsteuer.de/forum/board_entry.php?id=12063&page=0&order=last_answer&descasc=DESC&category=0

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CSU

Sehr geehrter Herr Butzmann,

das am 28. Juni 2012 vom Deutschen Bundestag beschlossene Bundesmeldegesetz, das derzeit im Bundesrat behandelt wird, sieht für Soldaten eine sechsmonatige Befreiung von der Meldepflicht vor. Die ursprünglich angedachten weitergehenden melderechtlichen Vergünstigungen für Soldaten wurden nicht weiterverfolgt, weil dies ungewollte Verschiebungen in den Systemen des kommunalen Finanzausgleichs und damit in der Finanzausstattung der Kommunen nach sich gezogen hätte. Damit wird die melderechtliche Situation für Soldaten in Bayern voraussichtlich gleich bleiben. Unverändert bleibt die Situation voraussichtlich auch dort, wo das Melderecht eine gewisse Vorwirkung entfaltet, etwa bei der Erhebung der Zweitwohnungssteuer. Diese wird allerdings in Bayern bei weitem nicht von allen Gemeinden erhoben, und fällt bei Geringverdienern nicht an.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL

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