Frage an Joachim Herrmann bezüglich Gesundheit

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Joachim Herrmann
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Frage von Thomas S. •

Frage an Joachim Herrmann von Thomas S. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Herr Herrmann,

Zitat Art. 2a Kreditermächtigung zur Finanzierung von Kapitel 13 19 – Sonderfonds Corona-Pandemie in der Fassung vom 24.05.2019:

"(1) 1 Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) und den dort auszugleichenden Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2020 Kredite am Kreditmarkt bis zur Höhe von 20 000 000 000 € aufzunehmen.

2 Die Kreditermächtigung kann übertragen werden, soweit diese Kreditmittel bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2020 nicht aufgenommen wurden und zur Deckung noch benötigt werden."

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHG2019_2020-2a?AspxAutoDetectCookieSupport=1

Frage 1: Wurde der zitierte Art. 2a in dieser Form am 24.05.2019 beschlossen?

Zitat Bundesministerium für Gesundheit:

"Man nimmt an, dass die jetzige Coronavirus-Pandemie in asiatischen Fledermäusen ihren Ursprung hat, ein direkter Nachweis ist bislang jedoch nicht geführt worden. Es ist nicht geklärt, ob das Virus unmittelbar von einer Fledermaus auf Menschen übertragen wurde oder eine weitere Tierart das Virus von der Fledermaus auf den Menschen übertragen hat. Die ersten Menschen haben sich nach derzeitigen Erkenntnissen auf einem Seafood-Markt in der chinesischen Stadt Wuhan infiziert, bei dem auch Wildtiere bzw. Organe von anderen Tieren und Reptilien angeboten wurden. Die ersten Infektionen wurden im Dezember 2019 bekannt. "

https://www.zusammengegencorona.de/informieren/basiswissen-coronavirus/#faqitem=07e20314-5c30-5d54-8f41-49c3388dae11

Frage 2:

Sollte der benannte Art. 2a in der zitierten Form am 24.05.2019 beschlossen worden sein, wie konnte die bayrische Politik im Mai 2019 von einer Pandemie wissen, deren erste Infektionen erst im Dezember 2019 bekannt geworden sein sollen?

Viele Grüße T. S.

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Sehr geehrter Herr Schüller,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20. Oktober 2020 via abgeordnetenwatch.de. Gerne erläutere ich Ihnen die Chronologie der vom Bayerischen Landtag beschlossenen Haushaltsgesetze:

An dem von Ihnen zitierten 24. Mai 2019 wurde das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 (Haushaltsgesetz 2019/2020 – HG 2019/2020) beschlossen. Sie finden es im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) des Jahres 2019 auf S. 266 ff. sowie unter nachfolgendem Link: https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2019-266/. Wie Sie sehen, enthält dieses Gesetz aus dem Mai 2019 keinen Art. 2a, der sich mit der finanziellen Bewältigung der Corona-Pandemie befassen würde.

Die von Ihnen zitierte Vorschrift Art. 2a (Kreditermächtigung zur Finanzierung von Kapitel 13 19 – Sonderfonds Corona-Pandemie) kam erst im Zuge des Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2019/2020 (Nachtragshaushaltsgesetz 2019/2020 – NHG 2019/2020) vom 19. März 2020, also durch ein Änderungsgesetz, in das Haushaltsgesetz. Das Änderungsgesetz finden Sie im GVBl. des Jahres 2020 auf S. 153 ff. sowie unter nachfolgendem Link: https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2020-153/.

Sie sehen also, sehr geehrter Herr Schüller, dass der Corona-Pandemie keine Verschwörung oder dergleichen zugrunde liegt. Ich finde es gut, dass Sie sich nicht von jeder im Umlauf befindlichen Corona-Behauptung verunsichern lassen, sondern mit Ihrer Anfrage via abgeordnetenwatch.de den Wahrheitsgehalt solcher Informationen kritisch hinterfragen. Ganz generell beunruhigt mich nämlich die Zunahme von Verschwörungstheoretikern, die bewusst Ängste schüren.

Für die gegenwärtig noch immer nicht einfache Zeit wünsche ich Ihnen stabile Gesundheit und alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL

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