Anhand der aktuellen Bürgergeldsituation sowie Verschärfung der Sanktionen, sind Geldstrafen für Unternehmen eingeplant, w. bewusst vorgeben unter Fachkräftemangel zu leiden aber Bewerbern absagen?

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Joachim Herrmann
CSU
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Frage von Heinrich G. •

Anhand der aktuellen Bürgergeldsituation sowie Verschärfung der Sanktionen, sind Geldstrafen für Unternehmen eingeplant, w. bewusst vorgeben unter Fachkräftemangel zu leiden aber Bewerbern absagen?

Sehr geehrter Herr Herrmann,

als CSU Leitspruch steht und stand schon immer das "Fördern und Fordern" mit Wohlwollen der Sanktionierungspraxis der Jobcenter seit Hartz 4. Nun bringt die Ampel genau dieses Verständnis wieder zurück. Anlässig der Tatsache dass selbst Unternehmer keine Menschen bevorzugt aus dem Arbeitslosengeld II einstellen doch genau diesen Beziehern unabhängig ihrer gesundheitl. Situation das Existenzminimum für "Verletzung der Mitwirkungspflichten" gekürzt werden sollen, frage ich mich ob als Gegenpol a.e. Geldstrafe für Unternehmen geplant ist, welche die Situation der Betroffenen bewusst u. willentlich m.e. Stellenabsage verschlechtert, w. sie selbst aufgrund mangelndem Ausbildungsangebot und Aussortierungspraxis im Bewerbungverf. nach Fachkräfte schreien. Insbesondere interessiert mich das Verhältnis dieser Gesetzesvorschläge i.V. zu § 232b sowie § 233 StGB sowie dem Artikel 5 entnommen des Amtsblattes der Europäischen Union C 303/17 vom 14.12.2007.

Vielen Dank!

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Sehr geehrter Herr G.

vielen Dank für Ihre Frage vom 9. Juli 2024. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: 

Wer hilfebedürftig ist, weil er keine Arbeit findet, kann mit der Unterstützung der Gemeinschaft rechnen. Im Gegenzug muss er alles unternehmen, um seinen Lebensunterhalt oder wenigstens einen Teil wieder selbst zu verdienen. Das ist sozial gerecht.

Wer Bürgergeld bezieht, muss daher jedes zumutbare Job-Angebot annehmen. Arbeit ist grundsätzlich zumutbar, wenn die leistungsberechtigte Person dazu geistig, seelisch und körperlich in der Lage ist. Niemand darf einen Job ablehnen, weil er nicht der Ausbildung entspricht, der Arbeitsort weiter entfernt ist als der frühere oder weil die Bedingungen subjektiv ungünstig scheinen. 

Aus Sicht der der Bayerischen Staatsregierung verfehlt jedoch das Bürgergeld das Ziel, Menschen möglichst rasch in Arbeit zu bringen. Zudem kommt es zu einer enormen Kostensteigerung. Gleichzeitig leiden die Jobcenter an einer Unterfinanzierung der Eingliederungs- und Verwaltungskosten durch den Bund und daraus folgend der personellen Ausstattung. Dies wirkt sich negativ auf die Betreuungsintensität und die Eingliederung in Arbeit aus. Daraus ergeben sich eklatante Fehlsteuerungen: Während die Bundesregierung das Leben mit der staatlichen Fürsorgeleistung immer bequemer ausgestaltet, wird bei der Eingliederung in Arbeit gespart. Das ist ein verheerendes Signal an alle, die tagtäglich zur Arbeit gehen und damit das Bürgergeld für andere finanzieren. Gleichzeitig verschärft es völlig ohne Not den Fach- und Arbeitskräftemangel. 

Die aktuell von der Bundesregierung verkündeten Anpassungen beim Bürgergeld sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber nicht ausreichend. So sind z. B. die geplante Verschärfung der Sanktionen sowie die Verkürzung der Karenzzeit bei Vermögen zwar richtig, aber weder ausreichend noch praxistauglich. Die Staatsregierung hat deshalb bereits mit der Bundesratsinitiative vom 15. Dezember 2023 eine grundlegende Änderung des Bürgergelds gefordert. Die Balance zwischen existenzsichernder Hilfeleistung und berechtigten Interessen von Steuerzahlenden muss verbessert werden. Übergeordnetes Ziel muss es sein, die Betroffenen so rasch wie möglich wieder aus dem Bürgergeld-Bezug heraus und in Arbeit zu bringen. Dafür muss den Grundsätzen der Eigenverantwortung, des Leistungsprinzips (Leistung muss sich lohnen) und der Mitwirkungspflichten von Leistungsbeziehenden wieder mehr Geltung verschafft werden. Während bei den Geldleistungen Einschnitte erforderlich sind, muss bei der Integration in Arbeit investiert werden.

Eine Strafzahlung für Unternehmen bei Nicht-Einstellung eines Beziehenden von Bürgergeld – wie von Ihnen vorgeschlagen – erscheint jedoch nicht zielführend. Hierdurch würde unzulässig in die unternehmerische Freiheit eingegriffen und die Bereitschaft zu unternehmerischer Tätigkeit bestraft, auf die unser Land im Interesse des Wirtschaftsstandorts und der Schaffung von Arbeitsplätzen dringend angewiesen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL

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