Hat sich das EU-Parlament oder die Bundesregierung kritisch mit dem Ausreiseverbot von Männern zwischen 18 und 60 Jahren in der Ukraine mit der ukrainischen Regierung auseinandergesetzt?

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Joachim Herrmann
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Frage von Franziska H. •

Hat sich das EU-Parlament oder die Bundesregierung kritisch mit dem Ausreiseverbot von Männern zwischen 18 und 60 Jahren in der Ukraine mit der ukrainischen Regierung auseinandergesetzt?

Mir ist es im Moment ein großes Anliegen, ein Sprachrohr an die Politik zu
finden, denn ich halte es nicht für demokratisch, dass Männer im Alter von 18-60 Jahren,
nicht aus der Ukraine ausreisen dürfen.
Dies bezeichne ich als Geiselhaft.

Ich solidarisiere mich absolut mit der Ukraine, aber das Verbot des Verlassens des Landes fügt sich
nicht der demokratischen Ordnung, so wie ich sie verstehe.

Der Bruder einer meiner besten Freundinnen, der 18 Jahre alt ist, darf nicht
ausreisen. Gestern ist er mit seine Oma von Kiew in die Westukraine geflohen. Er befindet sich mittlerweile in einen besorgniserregenden psychischen Zustand.
Die meisten Menschen, die jetzt nicht kämpfen, werden es auch weiterhin nicht tun.
Diese werden, sofern sie verletzt werden, anderen Kriegsbeschädigten oder Kranken die Kapazitäten im Bereich der medizinischen Versorgung wegnehmen.

Auch wenn es wenig Erfolgsaussichten gibt, sollte dringlichst versucht werden, dies an die ukrainische Regierung zu appellieren.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Ausreiseverbot für ukrainische Männer im Alter von 18 – 60 Jahren.

Bayern verurteilt den durch nichts begründeten Angriffskrieg Russlands auf ein friedliches Nachbarland auf Schärfste. Die Bayerische Staatsregierung steht zur Unabhängigkeit und territorialen Integrität der Ukraine und sichert dem ukrainischen Volk die uneingeschränkte Solidarität und Hilfsbereitschaft zu. Bayern unterstützt die Ukraine und deren Nachbarländer mit umfangreichen Hilfslieferungen und trifft alle notwendigen Vorkehrungen für eine bestmögliche Aufnahme, Unterbringung und  Versorgung ukrainischer Flüchtlinge.

Der ukrainische Präsident Selenskyj hat nach dem Einmarsch russischer Truppen in die Ostukraine am 24. Februar 2022 eine allgemeine Mobilmachung angeordnet. Die Anordnung gilt zunächst 90 Tage und sieht die Einberufung von Wehrpflichtigen und Reservisten vor. Zudem dürfen männliche Staatsbürger im Alter von 18 bis 60 Jahren das Land nicht verlassen. Durch die Anordnung von Präsident Selenskyj sollen alle Personen mobilisiert werden, die bei der Verteidigung der Ukraine mithelfen können. Kritische Reaktionen des EU-Parlaments und der Bundesregierung auf das Ausreiseverbot männlicher Staatsbürger der Ukraine im Alter von 18 bis 60 sind mir nicht bekannt. Sowohl das EU-Parlament als auch der Deutsche Bundestag haben dem ukrainischen Präsidenten die Gelegenheit zu einer Videobotschaft gegeben und damit ein Zeichen der besonderen Verbindung mit der Ukraine gesetzt.

Ich wünsche der Familie Ihrer Freundin in der Ukraine bei der Bewältigung der bevorstehenden Herausforderungen alles erdenklich Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL

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