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Woher hat die bayerische Staatsregierung Ihre genauen Zahlenwerte zum Median-Äquivalenzeinkommen für die Jahre 2025 und 2026?

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Joachim Herrmann
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Frage von Christian H. •

Woher hat die bayerische Staatsregierung Ihre genauen Zahlenwerte zum Median-Äquivalenzeinkommen für die Jahre 2025 und 2026?

Sehr geehrter Herr Herrmann,

wie kann es sein, dass die bay. Regierung die Besoldung als verfassungskonform für die Jahre 2025 & 2026 ansieht und gleichzeitig das LfF in einem gerichtlichen Verfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Besoldung bis zum 30.09.2026 Zeit für die Klageerwiderung bewilligt bekommt, weil die dortige Sachbearbeiterin ausführt, man habe für 2025 ja noch überhaupt keine statistischen Werte für das Median-Äquivalenzeinkommens.

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 13. Februar 2026 vor dem Hintergrund der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 (2 BvL 5/18) zur amtsangemessenen Besoldung.

Die genauen Zahlenwerte zum Median-Äquivalenzeinkommen lassen sich der frei zugänglichen Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik entnehmen (siehe https://www.statistikportal.de/de/sbe ). Auf diese Quelle verweist auch das Bundesverfassungsgericht in der genannten Entscheidung (vgl. dort die Rn. 114). Naturgemäß sind die endgültigen Zahlen immer erst mit einem zeitlichen Versatz nach Ablauf des entsprechenden Erhebungsjahres verfügbar. Deshalb ist es aus Sicht der Gesetzgebung und Verwaltung unumgänglich, für die gegenwärtige Beurteilung laufender oder erst kürzlich abgeschlossener Betrachtungszeiträume fundierte Prognosewerte heranzuziehen.

Im Unterschied hierzu ist im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens im Interesse des jeweiligen Klägers eine vollumfängliche, in die Vergangenheit gerichtete Sachverhaltsaufklärung geboten. Auch ohne Kenntnis des von Ihnen angesprochenen Einzelfalls erscheint daher die in richterlicher Unabhängigkeit getroffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts, das Vorliegen endgültiger Daten abzuwarten, sachgerecht und ist deshalb nicht zu beanstanden.

Ich hoffe, Ihre Nachfrage ausreichend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL

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