Welche Schritte planen Sie oder Ihre Fraktion, um die seit 2007 aufgelaufene Inflationslücke beim Elterngeld endlich zu schließen?
ich wende mich heute als Bürgerin Ihres Wahlkreises an Sie, um auf ein massives Problem bei der Familienförderung aufmerksam zu machen.
Seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 liegt der Höchstbetrag unverändert bei 1.800 €. In den vergangenen 18 Jahren sind die Lebenshaltungskosten, Mieten und Preise jedoch drastisch gestiegen. Eine Leistung, die damals als angemessener Lohnersatz gedacht war, reicht heute bei weitem nicht mehr aus, um den Lebensstandard junger Familien auch nur ansatzweise abzusichern.
Während der Grundfreibetrag in der Steuer oder andere Sozialleistungen regelmäßig angepasst werden, herrscht beim Elterngeld seit fast zwei Jahrzehnten Stillstand. Das ist nicht mehr zeitgemäß und bestraft Eltern, die vor der Geburt voll gearbeitet und in das System eingezahlt haben.
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Einen Inflationsausgleich (der zweifelsohne richtig wäre) kann die Bundesregierung nur leisten, wenn er auch seriös finanziert werden kann.
Beim besten Willen kann ich nicht erkennen, wo hierfür die zusätzlichen Mittel kommen sollen.
Es ist ja nicht einmal möglich, die kalte Progression in der Steuertabelle auszugleichen, geschweige denn die versicherungsfremden Leistungen bei der Kranken- und Pflegeversicherung aus Steuermitteln zu finanzieren.
Den Inflationsausgleich über Kreditaufnahmen zu finanzieren, wäre ebenso der falsche Weg, denn dann müssten die Kinder diesen mit Zins und Zinseszins zurückzahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Konrad
