Frage an Joachim Schuster bezüglich Verbraucherschutz

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Joachim Schuster
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Frage von Anton V. •

Frage an Joachim Schuster von Anton V. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Dr. Schuster,

wie hoch beurteilen Sie im JEFTA-Abkommen das Risiko für unsere Wasserversorgung, wenn im Vertrag lediglich festglegt ist, dass keine grenzüberschreitenden Wasserleitungen in die Hände privater Konzerne fallen dürfen? Meines Erachtens ist diese Stellungnahme seitens der EU-Kommission ein glatter Hohn auf die Sorgen von Millionen BürgerInnen. Es gibt keine Wasserleitungen, die direkt von Japan in den EU-Bereich führen, und solche werden wohl kaum als Pipelines durch China und Russland gelegt werden. Deshalb ersuche ich Sie, dem Abkommen in der vorliegenden Form auf keinen Fall zuzustimmen. Zu viele desaströse Erfahrungen mit der kommunalen Privatisierung von Trink- und Brauchwasser existieren bereits. Der vielbeschworene faire globale Handel sieht ganz anders aus.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Dr. A. V.

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Sehr geehrter Herr V.,

gerade angesichts des willkürlichen Protektionismus der USA unter Präsident Trump halte ich es für wichtig, für ein regelgebundenes internationales Handelssystem im Rahmen der WTO einzutreten. Das verhandelte Abkommen zwischen der EU und Japan entspricht dieser Zielsetzung.

Allerdings beinhaltet dieses Abkommen aus meiner Sicht auch zwei gravierende Defizite:
* Japan hat zwei der acht Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation nicht unterzeichnet. JEEPA beinhaltet hierzu zwar Passagen, die eine Ratifizierung in Aussicht stellen, allerdings ohne konkreten Zeit- und Maßnahmenplan.
* Das Nachhaltigkeitskapitel beinhaltet zwar allgemeine Verpflichtungen, um die im Pariser Abkommen niedergelegten Klimaschutzziele als auch die Nachhaltigkeitsziele allgemein zu erreichen. Das Kapitel enthält aber keine wirksamen Durchsetzungsmechanismen.

Da für mich diese beiden Aspekte zwingend vernünftig in neuen Handelsabkommen geregelt werden müssen, habe ich mich im Handelsausschuss für eine Verschiebung der Ratifizierung eingesetzt, um bei diesen Punkten noch vertragliche Verbesserungen zu erreichen. Da dies im Handelsausschuss keine Mehrheit fand, habe ich gegen das Abkommen gestimmt.

Die Befürchtungen von Campact bezüglich öffentlicher Dienstleistungen teile ich nicht. Es ist zwar ein Problem, dass gegen den erklärten Willen des Europäischen Parlament für die Regelung des Handels mit Dienstleistungen wieder keine Positivlisten gewählt wurden, sondern in Negativlisten Ausnahmen definiert werden. Aus meiner Sicht sind die getroffenen allgemeinen Ausnahmen der öffentlichen Dienstleistungen aber dennoch einen hinreichend, um einen Schutz Bereiches zu ermöglichen, soweit die EU-Mitgliedstaaten dies auch wollen. Das gilt auch für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung.

Das EP als demokratische Vertretung war laufend über den Stand der Verhandlungen informiert.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Schuster

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