Entwurf eines Gesetzes über die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an Hochschulen des Bundes und zur weiteren Änderung dienstrechtlicher Vorschriften?

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Frage von Thomas E. •

Entwurf eines Gesetzes über die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an Hochschulen des Bundes und zur weiteren Änderung dienstrechtlicher Vorschriften?

Sehr geehrter Herr Saathoff,
am 13.12.2023 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes über die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an Hochschulen des Bundes und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften beschlossen. Hierzu habe ich folgende Fragen:
1. Angesichts der Tatsache, dass das zentrale Thema des Entwurfes die Regelung der Lehrverpflichtung von Hochschullehrern ist, warum wurden zwar DBB, DGB und DBwV, nicht aber DHV und HLB zur Stellungnahme aufgefordert?
2. Warum findet die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit in dem Entwurf keine Erwähnung?
3. Inwieweit trägt der Entwurf einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften zur Deckelung der Lehrverpflichtung privater Hochschulen staatlicher Träger, wie z.B. § 123 Abs. 7 BerlHG Rechnung?
4. Wie wird der Entwurf Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG gerecht, demzufolge das Ausmaß der Ermächtigung im Gesetz zu bestimmen ist?
Mit vielem Dank im Voraus und freundlichen Grüßen, Thomas E.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr E.,
vielen Dank für Ihre Fragen. Diese sind sehr detailliert und würden das Format Abgeordnetenwatch aus meiner Sicht überfordern. Ich leite sie gern an das zuständige Fachreferat im BMI weiter, damit Sie von dort eine Antwort bekommen. Bitte schicken Sie mir eine Email an johann.saathoff@bundestag.de, damit ich Ihre Kontaktdaten für die Antwort habe.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff

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