Warum erfolgt die Anpassung des Sonderurlaubs wg. erkrankter Kinder auf 13 Tage nur für Bundesbeamte, nicht aber für Landesbeamte in NRW?

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Frage von Nina M. •

Warum erfolgt die Anpassung des Sonderurlaubs wg. erkrankter Kinder auf 13 Tage nur für Bundesbeamte, nicht aber für Landesbeamte in NRW?

Sehr geehrter Herr Saathoff,

als Landesbeamtin in NRW wurde ich gerade darüber informiert, dass mir zukünftig nur noch 4 Tage Sonderurlaub wg. Krankheit eines betreuungsbedürftigen Kindes pro Jahr und pro Kind zustehen. Ich habe gesehen, dass Sie bereits zu diesem Thema Stellung genommen haben, dass der Sonderurlaub auf 13 Tage erhöht würde, wegen der Erhöhung auf 15 Tage für Angehörige der gesetzlichen Krankenkassen. Die von Ihnen genannte gesetzliche Grundlage gilt für die Bundesbeamten. Müssen die Bundesländer diese Regelung übernehmen?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau M.,
die Erhöhung des Anspruchs für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ging in den vergangenen Jahren in NRW stets mit einer Verweisregelung in der Freistellungs- und Urlaubsregelung einher, durch die auch verbeamtete Kolleginnen und Kollegen profitierten. Eine solche Regelung steht aktuell noch aus. Es gibt diesbezüglich aber keinen Zwang zur Umsetzung.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff

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