Warum erhält man als Geschiedener den kinderbezogenen Familienzuschlag, aber den Regionalzuschlag nicht? Warum wird hierbei beim Bund im Gegensatz zB zur Polizei NRW alles so verkompliziert?

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Frage von Heinrich P. •

Warum erhält man als Geschiedener den kinderbezogenen Familienzuschlag, aber den Regionalzuschlag nicht? Warum wird hierbei beim Bund im Gegensatz zB zur Polizei NRW alles so verkompliziert?

Sehr geehrter Herr Saathof,

wenn Sie bei Ihrer Antwort bleiben, dann muss ja die Zeitungsmeldung der FAZ (sowie andere Berichterstatter) falsch sein.

Das freut mich natürlich, denn viele Familien warten seit Ewigkeiten auf die Veröffentlichung und Umsetzung des Gesetzes. Wieso kann es nicht seit langem Pauschalbeträge im Vorgriff geben, wie in anderen Bereichen auch, die dann eines Tages dann verrechnet werden? Wie kann es sein, dass Länder (z.B. NRW Polizei) eine sofortige Umsetzung des damaligen Gerichtsbescheids möglich gemacht haben? Wieso wird hier, vermutlich getrickst, dass man behauptet, der Familienzuschlag würde angepasst werden, dabei erfährt dieser nur eine redaktionelle Anpassung und erhält zusätzlich einen "Regionalzuschlag", der aber kein traditioneller Familienzuschlag ist, da im Falle einer Scheidung man hier nichts erhält. Bei der Polizei NRW wurden einfach die Familienzuschläge ab Kind 3 erhöht. Einfach wirkungsvoll und im nächsten Monat auf dem Konto der Familien.

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Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Fragen. Sich zu diesem Zeitpunkt zu Details des im Februar letzten Jahres veröffentlichten Referentenentwurfes zu äußern erachte ich als nicht zielführend, da ja weiterhin an dem Verfahren gearbeitet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Johann Saathoff

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