Warum keine Initiative des Deutschen Bundestages zum Thema amtsangemessene Alimentation?

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Johann Saathoff
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Frage von Felix G. •

Warum keine Initiative des Deutschen Bundestages zum Thema amtsangemessene Alimentation?

Sehr geehrter Herr Saathoff,

einmal eine andere Beleuchtung der wiederkehrend an Sie gerichteten Frage, wissend, dass eigentlich StS Krösser hier eine Antwort geben müsste (wäre er denn Abgeordneter).

Ihnen ist evident bekannt, dass das Exekutivorgan der Gewaltenteilung - hier vertreten durch das BMI- mit oder auch ohne Hinweis auf die Finanzsituation einen durch die Fachabteilung als verfassungswidrig anerkannten Zustand über Jahre hinweg toleriert. Daher die Frage an Sie persönlich als gewählter Abgeordneter:

Auch der Deutsche Bundestag kann hier von sich aus aktiv werden und über seine Ausschüsse ein Gesetzesvorhaben einbringen um diesen Missstand abzustellen. Warum sehen Sie hier also keine Veranlassung, wenn nach eigener Darstellung eine Beschleunigung in der Exekutive derzeit an der internen Ressortabstimmung scheitert? Die notwendigen Finanzmittel hat der BT ja bereits in diesem Haushalt freigegeben.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Frage. Selbstverständlich besitzt auch der Deutsche Bundestag das Gesetzesinitiativrecht. Der Deutsche Bundestag macht aber nur eher selten davon Gebrauch. U. U. unterschätzen Sie auch die Komplexität einer solchen Gesetzesänderung. Bei der Dauer eines Gesetzgebungsverfahrens spielen viele Fragen eine Rolle, die man bei einer Betrachtung von außen gar nicht erkennen kann. Das soll keine Entschuldigung sein, aber auch eine Gesetzesinitiative des Deutschen Bundestages wäre in diesem Sinne wohl keine Hau-Ruck-Aktion.
Und nicht zuletzt gäbe es auch bei einer Gesetzesinitiative des Deutschen Bundestages einfach unterschiedliche Interessen, die erstmal unter einen Hut gebracht werden müssten. Der Abstimmungsprozess würde also nur an einer anderen Stelle stattfinden.
Als Parlamentarier begrüße ich immer parlamentarische Initiativen, schließlich werden Gesetze auch vom Deutschen Bundestag beschlossen. In diesem speziellen Fall sehe ich dafür aber wenig Chancen.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff

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