wie sieht der Zeitplan für die Rechtsverordnung nach § 79 Abs. 8 BBVAngG aus?
Sehr geehrter Herr Saathoff,
wie sieht der Zeitplan für die Rechtsverordnung nach § 79 Abs. 8 BBVAngG aus? Ist damit zu rechnen, dass diese zeitgleich mit dem Inkrafttreten der Verordnungsermächtigung veröffentlicht wird oder muss da mit weiteren Verzögerungen gerechnet werden? Viele Kollegen, die seit einem halben Jahrzehnt und länger gegen ihre Besoldung Widerspruch eingelegt haben, möchten jetzt gerne mal wissen, was sich der Dienstherr denn da so an (verfassungsgemäßen?) Nachzahlungen vorstellt. Die in diesem langen Zeitraum aufgelaufene Inflation - insbesondere in 2022 und 2023 - sowie die gegebene Steuerprogression entwerten natürlich zusehends diese Nachzahlungen, welche schon vor Jahren im Budget der Bediensteten, insbesondere bei Familien mit Kindern, gefehlt haben. Wann wird gezahlt?
Mit freundlichen Grüßen
