Frage an Johannes Fechner bezüglich Recht

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Johannes Fechner
SPD
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Frage von Richard K. •

Frage an Johannes Fechner von Richard K. bezüglich Recht

Wie werden sie abstimmen, wenn über das Gesetz der Vorratsdatenspeicherung abgestimmt wird? Ja oder Nein? Bitte um eine kurze Erläuterung warum.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kober,

ich habe seinerzeit für das Gesetze zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten gestimmt. Die Gründe erläutere ich Ihnen gerne:
Mit dem Gesetz ist ein fairer Kompromiss zwischen Bürgerrechten und effektiver Strafverfolgung geschaffen worden.
In Zukunft sollen Telekommunikationsunternehmen bestimmte Verkehrsdaten speichern, insbesondere die Rufnummer der beteiligten Telefonanschlüsse, Zeitpunkt und Dauer eines Anrufs, bei Mobilfunk die Standortdaten sowie wann und wie lange eine IP-Adresse einem bestimmten Computer, Smartphone o.ä. zugeordnet war, d.h. wann von diesem Gerät das Internet benutzt wurde. Nicht gespeichert wird der Inhalt von Telefongesprächen, welche Internetseiten aufgerufen wurden oder der Versand und Inhalt von E-Mails. Dies ist sehr wichtig!
Die Daten werden grundsätzlich zehn Wochen gespeichert; die besonders sensiblen Standortdaten lediglich vier Wochen. Nach Ablauf der Fristen müssen die Daten binnen einer Woche gelöscht werden. Für die Speicherung gelten hohe Sicherheitsanforderungen.
Bei Verstößen drohen den Unternehmen Geldbußen von 100.000 bis 500.000 Euro.
Genutzt werden dürfen die Daten nur von der Staatsanwaltschaft und NUR zur Verfolgung einzeln aufgeführter besonders schwerer Straftaten, insbesondere bei terroristischen Taten und anderen Delikten gegen Leib, Leben, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung, also etwa bei Mord, Totschlag oder schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern.
Außerdem können die Länder ihre Polizeigesetze so ändern, dass ihre Polizeien die Daten auch nutzen dürfen, um konkrete Gefahren für höchste Rechtsgüter abzuwehren.
Die Daten werden bei den Telekommunikationsunternehmen gespeichert - nicht vom Staat! Die Strafverfolgungsbehörden können nur dann einzelne Daten nutzen, wenn ein Richter oder eine Richterin dies für den konkreten Einzelfall nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen erlaubt.
Die Datennutzung unterliegt also einem umfassenden Richtervorbehalt. Dies ist sehr wichtig für meine Entscheidung gewesen. Erst nachdem ein Richter den Strafverfolgungsbehörden die Datennutzung erlaubt hat, ist sie möglich. Dritte haben KEINEN Zugriff darauf.
Wichtig sind mit auch die Ausnahmeregelungen:
Von der Speicherpflicht ausgenommen sind Daten, die etwa bei der Kontaktaufnahme zu Telefonseelsorge-Hotlines anfallen. Daten, die bei der Kommunikation mit Personen anfallen, denen die Strafprozessordnung ein Zeugnisverweigerungsrecht einräumt (etwa Geistliche, Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker, Journalisten, Volksvertreter) dürfen von den Strafverfolgungsbehörden nicht genutzt werden. Zufallsfundeunterliegen einem Verwertungsverbot, d.h. sie dürfen in keinem Fall genutzt werden.
Mit diesem Gesetzentwurf beachten hat die Bundesregierung nicht nur die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes beachtet. Der Vorschlag ist auch deutlich restriktiver als das, was früher als Vorratsdatenspeicherung bezeichnet wurde:
* Es werden weniger Daten gespeichert; so sind etwa E-Mail-Daten jetzt ausgenommen.
* Es wird sehr viel kürzer gespeichert; die alte EU-Richtlinie sah eine Speicherung bis zu zwei Jahren vor.
* Die Voraussetzungen für den Zugriff auf die Daten sind strenger; der Kreis der Taten, für deren Aufklärung die Daten genutzt werden dürfen, ist enger.
Mit dem Gesetz haben wir den neuen Straftatbestand der "Datenhehlerei" geschaffen. Daten sind nicht nur ein wichtiges Instrument zur Strafverfolgung. Wir müssen zugleich sicherstellen, dass Daten auch vor Ausspähung geschützt sind und es keinen Handel mit ausgespähten Daten gibt. Dabei achten wir auch hier auf die Pressefreiheit und stellen ausdrücklich klar, dass journalistische Tätigkeiten zur Vorbereitung einer konkreten Veröffentlichung keine Datenhehlerei sind.
Unter Abwägung all dieser Argumente habe ich mich für die Zustimmung zum Gesetz entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

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