warum beurteilen Sie die Staffelung der e-Auto-Prämie als erfolgreich, wo es doch tatsächlich nur um das zu versteuernde Einkommen geht und nicht das tatsächliche Einkommen inclusive Kapitalerträge.
Sehr geehrter Herr Bosch,
die E-Auto-Prämie wird wie auch andere angeblich sozialen Leistungen mit der Gießkanne ausgeschüttet. Für mich als Single-Rentner- Haushalt ideal: Das zu versteuernde Einkommen, ob aus Rente oder Immobilien ist nur ein Bruchteil des tatsächlichen Einkommens, Kapitalerträge werden schlicht nicht berücksichtigt.
Vielen Dank für Ihre Frage!
Ich gebe Ihnen recht: Es ist ungerecht, dass Kapitalerträge bei der Staffelung nicht berücksichtigt werden. Als Partei die Linke sehen wir es grundsätzlich kritisch, dass Kapitalerträge geringer besteuert werden als Einkommen.
In unserem Wahlprogramm fordern wir deshalb die Abschaffung der Sonderbehandlung von Kapitalerträgen und deren Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. So würde man unter anderem auch das Problem der unzureichenden Staffelung bei der E-Auto-Prämie angehen.
Aus unserer Sicht ist es zu begrüßen, dass laut der monatlichen Statistik zur E-Auto-Förderung des BAFA (BAFA - Energie - Monatliche Statistik zur E-Auto-Förderung (Stand 1. August 2026)) rund die Hälfte der bisherigen Bewilligungen zu Anträgen aus der Kategorie der niedrigsten Einkommensstufe erteilt wurden. Dennoch ist die soziale Staffelung der E-Auto-Prämie nicht ausreichend, um das E-Auto wirklich für alle Bürger:innen erschwinglich zu machen. Das ist auch daran erkennbar, dass Familien mit Kindern die Prämie unterdurchschnittlich selten nutzen. Es muss also überlegt werden, wie Familien besser erreicht werden können. Wir fordern zudem, dass auch der Kauf oder das Leasing von Gebrauchtwagen gefördert wird.
Mit solidarischen Grüßen
Jorrit Bosch
