Warum kann ein Bürger sich nicht effektiv gegen Gewalt von Seitens der Polizei wehren, wieso gibt es keine "Unabhängige" Aufsichtsbehörde die das dann auch wirklich ahnden würde?

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Josef Oster
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Frage von Jochen T. •

Warum kann ein Bürger sich nicht effektiv gegen Gewalt von Seitens der Polizei wehren, wieso gibt es keine "Unabhängige" Aufsichtsbehörde die das dann auch wirklich ahnden würde?

Ich habe leider mehrfach erlebt wie selbst extreme Polizeigewalt nicht rechtlich verfolgt wird, so bei Klimademos und auch bei normalen Kontrollen, das schürt Hass der Bürger. Wo doch die Polizei die Bürger schützen soll. Das klingt jetzt hart, aber warum gibt es nur in der Theorie Mittel sowas zu ahnden? Warum ist die Polizei sowas wie eine Outlaw Organisation, gibt es zu wenig Polizisten und die werden deswegen immer geschützt?
Man muss reel Angst vor denen haben, ist sowas gewollt? Warum gibt es keine effektive Strafe für Polizisten welche die Dienstvorschriften verletzen?
Das Problem wird schon länger verschwiegen, darum frage ich nun öffentlich. Beachten sie auch Kommentare der Videos! DAB und Anzeige läuft meistens leer.
https://www.youtube.com/results?search_query=polizeigewalt+rise+up+brandenburger+Tor
https://www.youtube.com/watch?v=BkE0NHAvnDU
https://www.youtube.com/shorts/9uVIM3ufB14
https://www.youtube.com/watch?v=jk9XNaeT2VY
https://www.youtube.com/watch?v=xn2NJ1eN6sg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Frage. Gerne nutze ich die Gelegenheit, aus meiner Perspektive auf das Thema der Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle bei der Bundespolizei bzw. den Polizeien der Länder einzugehen.

Meine CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ich vertreten die Auffassung, dass eine unabhängige Polizeibeschwerdestelle abzulehnen ist, weil in den Polizeien des Bundes (Bundespolizei, Bundeskriminalamt) - für die Polizeien der Länder sind die jeweiligen Landesparlamente zuständig - bereits ausreichend innerbehördliche und außerbehördliche Beschwerdemöglichkeiten bestehen, um polizeiliches Fehlverhalten rechtlich überprüfen zu lassen.

Die Bundespolizei stellt durch ein an die Leitung der jeweiligen Behörden angebundenes und klar geregeltes Beschwerdemanagement eine unparteiische Untersuchung aller Beschwerden wegen dienstlichen Fehlverhaltens sicher. Das im Strafrecht verankerte Legalitätsprinzip gewährleistet, dass bereits bei einem Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Straftat ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Dabei haben die Ermittlungen umfassend, effektiv und objektiv zu erfolgen. Neben dem Rechtsweg zu den Gerichten stehen jedem Bürger Beschwerdemöglichkeiten gegen polizeiliches Fehlverhalten offen. Jedermann kann eine ihn betreffende polizeiliche Maßnahme mit einer Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerde beanstanden, um die eigentliche Tätigkeit oder das persönliche Verhalten der Beamtin oder des Beamten durch die Dienstvorgesetzten überprüfen zu lassen.

Auch für den Bereich des Bundeskriminalamtes besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf für die Einrichtung eines Bundespolizeibeauftragten. Das Bundeskriminalamt steht den Bürgerinnen und Bürgern nicht uniformiert gegenüber und führt mehrheitlich keine operativen polizeilichen Maßnahmen mit Außenwirkung durch. Im Bundeskriminalamt werden entsprechende Beschwerden grundsätzlich zentral durch das Justitiariat bearbeitet.

Ein neuer und zusätzlicher Beschwerdeweg, etwa in Form einer unabhängigen Beschwerdestelle, ist im Ergebnis für den Bund nicht erforderlich beziehungsweise sachgerecht. Vielmehr drückt diese Forderung meiner Ansicht nach einen Generalverdacht gegenüber der Polizei aus, den ich für unangebracht und ungerechtfertigt halte. Ich hoffe, Ihnen mit der Darstellung meines Standpunktes weitergeholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Josef Oster

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