Ziel des Bundesinnenministeriums ist es aber, das Gesetz möglichst zeitnah auf den Weg zu bringen, konkretere Zeitangaben kann ich Ihnen hier aktuell nicht machen.
Wie ich bereits auf andere Fragen zu dem Thema ausgeführt habe, ist das Ziel der geplanten Reform des IFG, dieses an die veränderte Sicherheitslage anzupassen sowie verständlicher zu gestalten.
Wer grundlos zumutbare Arbeit ablehnt oder Termine beim Jobcenter oder den Arbeitsämtern verpasst, muss mit Kürzungen der Unterstützung rechnen.
Sie sehen also, dass wir beide Themen, sowohl die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands als auch die Bildung, sehr ernst nehmen. Ein gegenseitiges Ausspielen der Bereiche halte ich nicht für zielführend.
Die Regelung wird ebenso wie ihre Finanzierung verfassungsgemäß ausgestaltet werden, das ist oberstes Ziel des Gesetzgebers.
