Ich kann verstehen, dass die geplanten Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz Fragen aufwerfen. Allerdings halte ich Ihre Sorge, dass Fragestellern nicht klar sein wird, wie hoch die Gebühren der Anfrage sein werden, für unbegründet.
Der Zugang zu amtlichen Informationen bleibt erhalten. Ziel ist, das Gesetz verständlicher zu gestalten und an die veränderte Sicherheitslage anzupassen.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein zentraler Pfeiler unseres Sozialstaats.
Wie ich bereits in anderen Anfragen zum IFG deutlich gemacht habe verfolgt die beabsichtigte Weiterentwicklung des Gesetzes jedoch nicht das Ziel, Transparenz einzuschränken.
Unser Ziel ist, die verfügbaren Mittel so einzusetzen, dass sie sowohl kurzfristig entlasten als auch langfristig die Zukunftsfähigkeit unseres Landes stärken.
Ich kann verstehen, dass die Frage eines fiktiven Partnereinkommens Sie beschäftigt. Allerdings überarbeitet das Bundesministerium des Innern den vorgelegten Referentenentwurf nochmals, anschließend wird er nach Abstimmung mit Verbänden und innerhalb der Bundesregierung als Regierungsentwurf dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Einen verbindlichen Zeitplan für diesen Prozess kann ich Ihnen aktuell nicht nennen.
