Frau Ortleb, wie wollen Sie verhindern, dass das Informationsfreiheitsgesetz ausgehöhlt wird und Bürger, Presse sowie Zivilgesellschaft ihr wichtigstes Transparenzinstrument verlieren?
Sehr geehrte Frau Ortleb,
mit großer Sorge verfolge ich die Pläne, das Informationsfreiheitsgesetz deutlich einzuschränken. Es ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, staatliches Handeln nachzuvollziehen und Behörden sowie Regierung zu kontrollieren.
Die diskutierten Änderungen würden den Zugang zu Informationen massiv erschweren. Ein berechtigtes Interesse müsste nachgewiesen werden, Anfragen könnten sehr teuer werden und Presse, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie bestimmte Personengruppen könnten ausgeschlossen werden. Zusätzliche Ausnahmen und umfangreiche Schwärzungen würden die Transparenz weiter reduzieren.
Das IFG hat in den vergangenen zwanzig Jahren wesentlich dazu beigetragen, Missstände aufzudecken. Gerade bei sinkendem Vertrauen in Politik und Staat wäre seine Schwächung ein fatales Signal.
Werden Sie sich dafür einsetzen, diese Pläne zu stoppen und das Recht auf Informationsfreiheit zu erhalten?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist in diesem Jahr 20 Jahre alt geworden und die einfachgesetzliche Aktivierung des Grundrechts der Informationsfreiheit hat sich mit dem voraussetzungslosen Informationszugang bewährt. Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung braucht Transparenz.
Als Mitglied der SPD-Bundestagsfraktion unterstütze ich daher das Vorhaben, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen. Maßgabe dazu ist die Vereinbarung des Koalitionsvertrages, nach der wir das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren wollen. Dazu zählt insbesondere die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses, denn es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesverwaltung auch nach 20 Jahre nach Inkrafttreten des IFG die Akten noch händisch schwärzt.
Selbstverständlich muss auch angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage überprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa der kritischen Infrastrukturen sichergestellt sind. Nach unserer Einschätzung enthält das IFG die notwendigen Vorschriften zum Schutz der berechtigen staatlichen Sicherheitsbelange, die den Schutz seit zwanzig Jahren ausnahmslos gewährleistet haben. Überprüft werden müssen aber Veröffentlichungspflichten in den Spezialgesetzen etwa zu kritischen Infrastrukturen, da sich hier möglicherweise heute andere Einschätzungen ergeben.
Es darf jedoch auf keinen Fall zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.
Herzliche Grüße
Josephine Ortleb
