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Was haben Sie in der bisherigen Legislaturperiode für ein Prüfverfahren zur Verfassungstreue der AfD unternommen?

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Josephine Ortleb
SPD
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Frage von Michael K. •

Was haben Sie in der bisherigen Legislaturperiode für ein Prüfverfahren zur Verfassungstreue der AfD unternommen?

Sehr geehrte Frau Ortleb,

als gewählte Abgeordnete des Bundestages sind Sie dem Grundgesetz verpflichtet und sollten dieses und damit unsere Demokratie verteidigen. Dies kann nur geschehen, wenn die im Grundgesetz genannten Regeln auch durchgesetzt werden. Dazu zählt, dass bei ausreichendem Verdacht das Bundesverfassungsgericht beauftragt werden muss, die Verfassungswidrigkeit zu prüfen. Der Verdacht ist durch zahlreiche Gutachten hinreichend begründet. Als Mitglied des Bundestag ist es nun nicht Aufgabe selbst die Prüfung zu übernehmen, jedoch sie anzustoßen. Was haben Sie in der laufenden Legislaturperiode dazu unternommen? Im Voraus besten Dank für Ihre Rückmeldung.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.

Gerne möchte ich Ihnen meine politische Einschätzung als SPD-Bundestagsabgeordnete dazu erläutern: Die AfD ist eine rassistische, menschenverachtende Partei, die sich gegen unsere Demokratie und unser Grundgesetz richtet. 

Die AfD wendet sich öffentlich immer wieder gegen die Menschenwürde und somit gegen eine fundamentale Garantie unseres Grundgesetzes. Ich bin mir sicher, dass eine Partei, die sich so äußert, unsere Demokratie und den Rechtsstaat abschaffen will. 

Ich sage aber auch deutlich: Ich bin keine Juristin. Daher bin ich nicht in der Lage, die Verfassungsmäßigkeit der AfD auf einer rechtlich fundierten Grundlage zu bewerten. Diese Aufgabe kommt den Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts zu.

Unsere Demokratie ist wehrhaft. Unser Rechtstaat ist wehrhaft. Deshalb sieht das Grundgesetz Artikel 21 vor. Vorangegangene Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes haben aber auch gezeigt: Die Hürden für ein Parteiverbot sind hoch. Und das ist auch gut so. Denn ein Parteiverbot ist das schärfste Schwert des Rechtsstaates, das begründeterweise nur in absoluten Extremfällen seine Anwendung findet.

Beim Bundesverfassungsgericht arbeiten exzellente Juristinnen und Juristen. Wir sollten dem obersten Gericht der Bundesrepublik Deutschland das gebotene Vertrauen entgegenbringen. Daher muss sich das BVerfG meiner Meinung nach mit der AfD befassen können. Damit das passiert, müssen Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung den Antrag auf ein Verbotsverfahren stellen.

Es ist an der Zeit, dass dieser Schritt gegangen wird. Das kürzlich veröffentlichte Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat mich in meiner Auffassung bestärkt. Daher setze ich mich nach wie vor innerhalb der Fraktion und der Partei für ein AfD-Verbotsverfahren ein.

Herzliche Grüße

Josephine Ortleb

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