47 Jahre gearbeitet und eingezahlt, warum zählt das nicht für eine abschlagsfreie Rente
Sehr geehrter Herr Coße,
Was ist mit den Menschen die 47 Jahre lang gearbeitet und Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben, heute 62 Jahre alt sind und in einem schweren, körperlichen belastenden Beruf arbeiten.
Diese Menschen haben ihren Beitrag längst geleistet. Trotzdem sollen sie noch weitere 3 Jahre arbeiten, nur weil sie das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben?
Ich würde gerne wissen:
Welche konkrete Lösung plant die SPD für diese Menschen?
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen damit einen Punkt an, der auch innerhalb der SPD derzeit intensiv diskutiert wird.
Zunächst möchte ich eines deutlich machen: Wer 47 Jahre gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, hat eine enorme Lebensleistung erbracht. Gerade wenn diese Jahre in einem körperlich belastenden Beruf geleistet wurden, kann man nicht so tun, als sei die Frage des Renteneintritts lediglich eine mathematische Frage des Lebensalters.
Die Möglichkeit, nach 45 Versicherungsjahren früher und ohne Abschläge in Rente zu gehen, war eine wichtige sozialpolitische Errungenschaft, die von der SPD durchgesetzt wurde. Der Grundgedanke überzeugt mich bis heute: Es macht einen Unterschied, ob jemand mit 16 oder 17 Jahren ins Berufsleben eingestiegen ist und anschließend über Jahrzehnte Beiträge gezahlt hat oder deutlich später. Diese Lebensleistung muss sich auch im Rentenrecht widerspiegeln.
Deshalb sage ich auch ganz persönlich: Ich habe große Sympathien dafür, an dieser Regelung festzuhalten, und kann mir gut vorstellen, dass wir die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren auch künftig beibehalten. Für mich ist keineswegs ausgemacht, dass ihre Abschaffung am Ende der richtige Weg ist.
Gleichzeitig besteht bei unserem Rentensystem insgesamt Handlungsbedarf. Wir müssen es angesichts der demografischen Entwicklung langfristig finanzierbar halten und gleichzeitig dafür sorgen, dass Menschen auch in Zukunft von ihrer Rente vernünftig leben können. Deshalb werden derzeit verschiedene Reformvorschläge diskutiert.
Wichtig ist dabei: Die konkrete Reform ist noch nicht beschlossen. Die parlamentarischen Beratungen über die Ausgestaltung stehen noch bevor. Es ist deshalb auch vollkommen offen, welche Veränderungen am Ende tatsächlich Gesetz werden.
Sollte es Veränderungen bei der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren geben, wird aus meiner Sicht insbesondere über einen umfassenden Vertrauensschutz gesprochen werden müssen. Dazu gehören mögliche Härtefallregelungen, besondere Regelungen für Menschen in körperlich oder gesundheitlich besonders belastenden Berufen und die Frage, ob bestimmte Berufsfelder von Veränderungen ausgenommen werden. Ebenso denkbar sind eine schrittweise Anpassung über mehrere Jahre, längere Übergangsfristen oder Stichtagsregelungen, die Menschen schützen, die bereits einen großen Teil ihres Erwerbslebens hinter sich haben.
Gerade bei Menschen, die heute Anfang 60 sind und bereits 45, 46 oder sogar 47 Versicherungsjahre erreicht haben, halte ich einen starken Vertrauensschutz für besonders wichtig. Diese Menschen haben ihre Lebens- und Ruhestandsplanung auf Grundlage der geltenden Regeln getroffen. Sie kurzfristig vor völlig neue Bedingungen zu stellen, würde ich für falsch halten.
Deshalb kann ich Ihnen heute noch nicht seriös sagen, welche konkrete Regelung am Ende für einen heute 62-jährigen Menschen mit 47 Versicherungsjahren gelten wird. Das Ergebnis der Reformdebatte ist noch offen. Ich kann Ihnen aber meine Haltung dazu sagen: Ich halte die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren weiterhin für eine sozialpolitisch gut begründete Regelung. Sollte sie verändert werden, braucht es aus meiner Sicht jedenfalls einen weitreichenden Vertrauensschutz und Lösungen für diejenigen, die besonders lange gearbeitet haben oder körperlich besonders belastet sind.
Wer 47 Jahre gearbeitet und eingezahlt hat, darf in dieser Debatte nicht das Gefühl bekommen, dass diese Lebensleistung plötzlich nicht mehr zählt. Genau darauf werde ich bei den weiteren Beratungen achten.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Coße, MdB