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Wie können Sie es moralisch vereinbaren Menschen die auf psychotherapeutische Leistungen angewiesen sind durch suizidale Tendenzen, es weiter zu erschweren mit der Zustimmung der GKV-Reform?

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Frage von Hannah G. •

Wie können Sie es moralisch vereinbaren Menschen die auf psychotherapeutische Leistungen angewiesen sind durch suizidale Tendenzen, es weiter zu erschweren mit der Zustimmung der GKV-Reform?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau G.,

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann Ihre Sorge gut nachvollziehen. Niemand darf wegen einer psychischen Erkrankung schlechter versorgt werden.

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz werden psychotherapeutische Leistungen künftig wieder in das reguläre Vergütungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen. Gleichzeitig wurde aber festgelegt, dass das Geld für die psychotherapeutische Versorgung auch weiterhin ausschließlich dafür verwendet werden darf. Bereits begonnene Therapien werden zudem weitergeführt. 

Entscheidend ist aber: Schwere psychische Erkrankungen sollen gerade nicht unter die Budgetierung fallen. Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf verständigt, Leistungen für Kinder und Jugendliche, schwer psychisch erkrankte Menschen sowie besonders dringliche Fälle dauerhaft von der Budgetierung auszunehmen. Nach Ihrer Schilderung würde Ihr Fall genau zu diesem geschützten Personenkreis gehören. 

Mir ist wichtig, dass niemand aus finanziellen Gründen auf notwendige psychotherapeutische Hilfe verzichten muss. Deshalb werden wir die Auswirkungen der Reform genau beobachten und dort nachsteuern, wo sich Versorgungslücken zeigen sollten.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Coße, MdB

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