Werden Sie Herr Code dem Entwurf der geplanten Rentenreform so zustimmen?
Sehr geehrter Herr Coße, laut dem Entwurf zur geplanten Rentenreform soll ab dem Jahrgang 1965 ein abschlagsfreier Renteneintritt mit 65 Jahren und 45 Anerkennungsjahren nicht mehr möglich sein. In meinem Fall würden sogar 48 Jahre Einzahlung ins System vorliegen. Als Krankenpflegern im 3-Schichtsystem mit vielen Zusatzausbildung vor allem neben dem normalen Job, fühle ich mich gerade von der SPD nicht mehr ernst genommen.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage. Gerade Ihre persönliche Situation zeigt, warum wir über einige Punkte der geplanten Rentenreform noch intensiv diskutieren müssen.
Um Ihre Frage direkt zu beantworten: Ob ich einer Rentenreform in der derzeit diskutierten Form am Ende zustimmen werde, stellt sich für mich heute noch nicht. Wir befinden uns noch am Beginn des parlamentarischen Verfahrens. Gerade bei der Frage, wie wir mit Menschen umgehen, die bereits sehr lange gearbeitet und Beiträge gezahlt haben, sehe ich noch erheblichen Diskussionsbedarf.
Dass wir grundsätzlich eine Rentenreform brauchen, halte ich allerdings für unstrittig. Die geburtenstarken Jahrgänge gehen zunehmend in Rente, während ihnen weniger Beitragszahlende gegenüberstehen. Unser Ziel muss deshalb sein, die gesetzliche Rente dauerhaft verlässlich zu finanzieren, ohne die notwendigen Veränderungen einseitig den Beschäftigten aufzubürden.
Aus sozialdemokratischer Sicht konnten bereits wichtige Punkte durchgesetzt werden. Dazu gehören ein verlässliches Rentenniveau und Schritte hin zu einer breiteren Finanzierung der Alterssicherung. Unser langfristiges Ziel bleibt eine Versicherung, in die möglichst alle einzahlen, also auch neben den geplanten Selbstständigen und Abgeordneten auch Beamtinnen und Beamte.
Besonders kritisch sehe ich dagegen die Diskussion über die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren. Diese Möglichkeit ist eine Errungenschaft, die die SPD politisch durchgesetzt hat. Dahinter steht ein wichtiger sozialdemokratischer Gedanke: Wer besonders früh angefangen und über Jahrzehnte gearbeitet und Beiträge geleistet hat, muss diese lange Lebensleistung auch im Rentenrecht anerkannt bekommen.
Ihr Beispiel macht das sehr deutlich. Wer wie Sie als Krankenpfleger im Drei-Schicht-System arbeitet und am Ende sogar auf 48 Beitragsjahre kommt, hat über Jahrzehnte seinen Beitrag geleistet. Deshalb kann man bei einer Reform nicht allein auf das Geburtsjahr oder eine allgemeine Altersgrenze schauen.
Für mich ist deshalb insbesondere der Vertrauensschutz entscheidend. Menschen haben ihre Berufs- und Lebensplanung auf Grundlage der geltenden Regeln vorgenommen. Wer heute bereits viele Jahrzehnte gearbeitet hat und sich auf einen bestimmten Renteneintritt eingestellt hat, muss sich darauf verlassen können, dass die Politik die Regeln nicht kurzfristig grundlegend verändert. Im parlamentarischen Verfahren müssen wir deshalb über Übergangsfristen und Vertrauensschutzregelungen sprechen. Auch die besondere Situation körperlich und psychisch belastender Berufe muss dabei eine Rolle spielen.
Deshalb möchte ich Ihnen heute weder eine Zustimmung noch eine Ablehnung eines Gesetzes versprechen, dessen endgültige Ausgestaltung noch nicht feststeht. Ich kann Ihnen aber sagen: Die Zukunft der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte und ein wirksamer Vertrauensschutz gehören für mich zu den Punkten, bei denen wir im parlamentarischen Verfahren sehr genau hinschauen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Coße, MdB