Werden Sie bei einer Einführung einer Pauschalen Beihilfe auch Bestandsbeamte aus der GKV berücksichtigen, die aktuell sowohl den persönlichen wie auch den Arbeitgeber-Anteil tragen müssen?

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Jule Wenzel
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Frage von Gordon M. •

Werden Sie bei einer Einführung einer Pauschalen Beihilfe auch Bestandsbeamte aus der GKV berücksichtigen, die aktuell sowohl den persönlichen wie auch den Arbeitgeber-Anteil tragen müssen?

Sehr geehrte Frau Wenzel,
im Koalitionsvertrag zwischen CDU und Grünen ist die Einführung einer Pauschalen Beihilfe vorgesehen, allerdings nur bei Neuverbeamtungen. Es gibt allerdings freiwillig in der GKV versicherte Beamte, die aufgrund gesundheitlicher, familiärer oder altersbedingter Gründe nicht in der PKV sind oder von der PKV abgelehnt werden. Diese Beamte müssen die vollen Krankenkassensätze alleine tragen, da die Beihilfe in der Regel keine Heilleistungen übernimmt. Dies führt häufig zu Krankenkassenbeiträgen von über 800€ für die Betroffenen, gerade auch für Quereinsteiger, die in den letzten Jahren verstärkt gesucht wurden. Sollten bei Einführung einer Pauschalen Beihilfe die Beamten in der GKV ausgeschlossen werden, wäre dies eine massive Ungleichbehandlung zwischen Beamten, die sicherlich vor den Gerichten kaum Bestand hätte. Wie stehen Sie zu dieser Problematik und wann erwarten Sie parlamentarische Beratungen zu diesem Thema?
Mit freundlichen Grüßen

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr M.,

wir haben ein großes Interesse daran, die Bedingungen für Beamtinnen und Beamte möglichst attraktiv und flexibel zu gestalten, und setzen uns darum seit längerem für die Einführung der Wahlmöglichkeit für eine pauschalen Beihilfe zur gesetzlichen Krankenversicherung ein.

In den Koalitionsverhandlungen konnten wir dieses Thema schließlich auch in den Koalitionsvertrag verhandeln, wenngleich weniger umfangreich als von uns gewünscht. Dort heißt es:

„Dazu werden wir zur Attraktivitätssteigerung eine einmalige Wahlmöglichkeit am Anfang des Beamtenverhältnisses einführen, indem auf Antrag eine pauschale Beihilfe in Höhe des jeweiligen Arbeitgeberbeitrags zu einer Krankenvollversicherung alternativ zur bisherigen individuellen Beihilfe gezahlt wird. Diese Wahlmöglichkeit werden wir zunächst zeitlich befristen und auf ihre Wirksamkeit evaluieren.“ (S. 144)

Der genaue Umsetzungszeitpunkt ist noch offen. Zudem konnten wir leider als ersten Schritt nur eine einmalige Wahlmöglichkeit für neue Beamtinnen und Beamte im Koalitionsvertrag durchsetzen. Trotzdem werden meine grüne Fraktion und ich uns für eine möglichst baldige und umfassende Lösung der Problematik einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Jule Wenzel

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