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Warum gibt es keine einheitliche Regelung für Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie, warum darf in Hessen sogar die Klinik selbst entscheiden ob Unterbringungsgrund vorliegt, ist das nicht ein Fehler?

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Frage von Jochen T. •

Warum gibt es keine einheitliche Regelung für Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie, warum darf in Hessen sogar die Klinik selbst entscheiden ob Unterbringungsgrund vorliegt, ist das nicht ein Fehler?

Wenn eine profitorientierte Klinik die noch nicht vollbelegt ist, so wie in Hessen selbst entscheiden darf, ob eine Zwangsunterbringung und im Grunde jede Zwangsmaßnahme gerechtfertigt ist. Birgt das nicht enormes Missbrauchspotential. Zwangsmaßnahmen traumatisieren die Person selbst zusätzlich, daran verdient letztlich wieder die Klinik. Wer sorgt für wirksame Übergeordnete Kontrolle und Sanktionierung der Konzerne bei Verstößen? Seite 10 zu Rechtslage: https://www.bag-gpv.de/fileadmin/downloads/Projektbericht_ZVP.pdf

"so obliegt z. B. in

Hessen den psychiatrischen Krankenhäusern die Entscheidung, ob ein Unterbringungsgrund vorliegt."

Das ist unfassbar freizügig gehandhabt und pro Klinikkonzerne, wird das reformiert und in ganz Deutschland die selben Gesetze eingeführt? Missbrauch zur Verfolgung vom Randgruppen denkbar?

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Antwort von Die Linke

Guten Tag Jochen T.,

Die Psychiatriegesetze (PsychKGs) sind tatsächlich Ländersache. Darin werden Unterbringungsangelegenheiten, der Schutz von Patient*innenrechten usw. definiert. Dem Bund obliegt nur Regelungen nach SGB V, StGB und Betreuungsrecht im BGB, also quasi die Rahmenbedingungen. 

Die hessischen Landkreise sowie die kreisfreien Städte sind verpflichtet, unabhängige Beschwerdestellen einzurichten. Diese Stellen bearbeiten Hinweise und Beschwerden unparteiisch und unterstützen gemeinsam mit den Beteiligten die Suche nach geeigneten Lösungen. Sofern die betroffene Person zustimmt, kann der*die Patientenfürsprecher*in eines psychiatrischen Krankenhauses mit der unabhängigen Beschwerdestelle kooperieren.

Die Mittel zur Vermeidung von Zwangsmaßnahmen sind aber jedenfalls nicht ausgeschöpft und der Bund ist in der Verpflichtung hier nachzusteuern. Meine Fraktion wird sich dafür einsetzen, dass Menschen in psychiatrischer Behandlung seltener gegen ihren Willen behandelt werden müssen. Dazu soll die Versorgung verbessert werden, indem beispielsweise deutlich mehr qualifiziertes Pflegepersonal und psychotherapeutische Fachkräfte eingesetzt werden. Dies soll die Behandlungsqualität erhöhen, die Selbstbestimmung der Patient*innen stärken, Zwangsmaßnahmen reduzieren und gleichzeitig das Personal besser schützen. 

Mit freundlichen Grüßen,

Julia-Christina Stange, MdB

Sprecherin für ambulante Versorgung, Frauengesundheit und Ausbildung in Gesundheitsberufen

 

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