Nein, ich bin nicht für eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung und lehne eine weitere Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters ab
Jedoch werden wir uns in unseren Parteigremien dafür einsetzen, dass weiterhin so viele Personen wie möglich von dem IFG profitieren können und der Zugang zu staatlichen Informationen nicht faktisch erschwert oder auf wenige Personengruppen begrenzt wird.
Als Landespolitikerin habe ich jedoch keinen direkten Einfluss auf die Bundesgesetzgebung. Ich habe ich Ihr Anliegen aber an unsere für den Bereich Forst zuständigen Landespolitiker weitergeleitet, damit von der Fachebene aus geprüft wird, inwieweit ein Zugehen auf den Bund erfolgen kann.
Die konkrete Planung, Bewertung und Umsetzung erfolgt durch spezialisierte Stellen wie das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) sowie die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).
Leider hat das Land Niedersachsen keine gesetzlichen Möglichkeiten, durch krankenhausplanerische Maßnahmen oder Entscheidungen in die Frage der Abrechnungsmodalitäten einzugreifen. Die Lösung muss im Bereich der Selbstverwaltung zwischen den betroffenen Krankenhäusern und den gesetzlichen Krankenkassen gefunden werden. Zudem steht in der Sache noch eine Entscheidung des Bundessozialgerichts aus.
