Frage an Karl A. Lamers bezüglich Finanzen

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Karl A. Lamers
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Frage von Elisabeth M. •

Frage an Karl A. Lamers von Elisabeth M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Lamers,

vielen Dank für Ihre Antwort
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-1031-71095--f385907.html#q385907

Sie ist aber so unkonkret, dass ich nachfragen muss.

Es hat eine volkswirtschaftliche Bedeutung, dass durch S21 6,8 Mrd.€ plus X in die Baubranche abfließen. Bedeutsam ist auch, ob wir dafür einen sinnvollen Gegenwert erhalten. Also nochmal die Frage:

- Wo ist der gesamtgesellschaftliche Nutzen von S21, (also nicht nur der Nutzen für Porr oder Herrenknecht) der mindestens 6,8 Mrd. wert ist?

Sie halten es für „offensichtlich, dass die zusätzlichen Kosten nicht allein von der Bahn getragen werden können und auf die Projektträger gerecht verteilt werden müssen.“ Doch der Beschluss zum Weiterbau trotz Mehrkosten wurde vom Aufsichtsrat der DB AG getroffen. Dort sitzen zwar drei Vertreter der Bundesregierung, aber keine Vertreter des Landes.
- Wenn die DB AG im Alleingang die Weiterführung von S21 beschließt, obwohl sie die Kosten nicht allein tragen kann – wieso sollen die übrigen Projektträger dafür zahlen?

Sie fordern, dass „wir“ das Projekt „transparent“ realisieren. Transparenz wäre wirklich gut.

- Aber wer ist das „wir“, das für Transparenz sorgt? Sind Sie dabei?
- Wo ist die „umfassende Analyse und Begründung der Kosten“?
- Wo ist aufgeschlüsselt, welcher „Teil der Mehrkosten aufgrund von Zeitverzug, Schlichtungsgesprächen ... Filderdialog und Mehrwünschen entstanden ist“?
- Wo ist die „eingeschränkte Kapazität des alten Bahnhofs“ nachgewiesen? (Die NVBW hält im Kopfbahnhof 50 Züge für möglich:)
http://www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/120117/
- Wie hoch sind die „Renovierungskosten“ für den Kopfbahnhof? Wer hätte bei einem Projektabbruch „Schadensersatzforderungen“ in welcher Höhe?
- Wie viele Heidelberger wollen überhaupt zum Stuttgarter Flughafen?

Solange all das nicht transparent ist – wie kommen Sie zu dem Schluss, „dass ein Weiterführen des Projekts sinnvoll ist“?

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Müller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Müller,

herzlichen Dank für Ihre Nachfragen vom 1. August.

Das Projekt Stuttgart 21 hat eine Bauzeit von über 10 Jahren. Mit der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm wird nicht nur der gesamte Bahnknoten Stuttgart neu geordnet, sondern auch die Bahnstrecke nach Ulm, ein zentraler Streckenabschnitt der sogenannten Magistrale für Europa.

Stuttgart 21 und die Neubaustrecke sind auch Ersatzinvestitionen für die ansonsten notwendig gewordene ebenfalls milliardenschwere Sanierung des bestehenden Bahnknotens Stuttgart. Darüber hinaus bringt das Bahnprojekt nicht nur Nutzen für die Bauindustrie, denn die Unternehmen zahlen auch Steuern, welche an den Staat zurück fließen.

Langfristiger volkswirtschaftlicher Nutzen ergibt sich insbesondere durch die deutlichen Verbesserungen im Nah- und Fernverkehr sowie durch die städtebaulichen Möglichkeiten. Sie können sich vorstellen, dass langfristige volkswirtschaftliche Effekte nur schwer in Zahlen zu fassen sind. Richtig ist, dass das Projekt teuer ist, aber auch einen entsprechenden Gegenwert bringt.

Die enstandenen Mehrkosten sind dabei natürlich ärgerlich, müssen allerdings – soweit sie nicht durch Planungsfehler der Bahn sondern durch Zusatzwünsche entstanden sind – von allen Projektträgern geschultert werden. Hierzu zählen insbesondere Zusatzwünsche der grün-roten Landesregierung, die durch den vom Land Baden-Württemberg ins Leben gerufenen „Filderdialog“ verursacht worden sind sowie die Mehrkosten durch die Schlichtung. Insgesamt belaufen sich diese Ansprüche auf 300 Millionen Euro.

Die Mehrkosten entstehen zu einem Großteil durch die geforderte Verlegung des NBS-Bahnhofes in die Flughafenstraße und die damit einhergehenden Maßnahmen. Allein hier entstehen Kosten von 240 Millionen Euro. Weitere 60 Millionen Euro fallen für die zweigleisige westliche Anbindung des Flughafenbahnhofs, die Baumverpflanzungen im Schlossgarten, den Erhalt der Gäubahn und weitere im Schlichtungsprozess geforderte Änderungen an.

Darüber hinaus erkundigen Sie sich nach der Transparenz des Projekts. Diese Transparenz zu schaffen ist Aufgabe des Bauherrn, im Fall von Stuttgart 21 also der Deutschen Bahn AG. Sie hat hierfür eigens ein Kommunikationsbüro eingerichtet, das auch auf Detailfragen eingeht. Genauere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de. Außerdem wird Stuttgart 21 auch im Deutschen Bundestag, insbesondere im Verkehrsausschuss, regelmäßig thematisiert.

Was die Angaben des Landesverkehrsministeriums betrifft, möchte ich Sie bitten, Ihre Nachfragen direkt an das Ministerium zu richten. Dort kann man Ihnen zu den Zahlen und Gutachten, die im Auftrag des Landes erarbeitet wurden, detailliert Auskunft geben.

Ferner erkundigen Sie sich nach den Kosten für eine Alternative von Stuttgart 21 sowie Schadensersatzkosten im Falle eines Projektabbruchs. Hierzu ist zu sagen, dass es bisher keine seriösen Planungen für den Umbau und die Finanzierung einer solchen Alternative gegeben hat. Mit der Volksabstimmung 2011 hat sich zudem die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger für die Fortführung des Projekts ausgesprochen. Daher stellt sich die Frage der Schadensersatzforderungen nicht.

Schließlich verweisen Sie auf den mangelnden Nutzen des Projekts für die Region Heidelberg. Mir sind keine Zahlen über die Nutzung des Stuttgarter Flughafens durch Heidelberger Bürgerinnen und Bürger bekannt. Allerdings ist Stuttgart 21 ein Projekt, dass auch den Menschen in unserer Region schnellere Fahrtzeiten, insbesondere auf der Strecke nach Ulm, ermöglicht und positive Auswirkungen auf den Tourismus haben wird. Auch der Gütertransport wird sich beschleunigen. Dieser volkswirtschaftliche Nutzen wird in den meisten Kalkulationen nicht bedacht.

Ich hoffe, dass Ihnen meine heutigen Ausführungen zu dem Thema weitergeholfen haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Karl A. Lamers