Frage an Karl-Heinz Brunner bezüglich Verbraucherschutz

Portrait von Karl-Heinz Brunner
Karl-Heinz Brunner
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Karl-Heinz Brunner zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Nikolaus L. •

Frage an Karl-Heinz Brunner von Nikolaus L. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Brunner,

ich schreiben Ihnen als bayerischem Abgeordneten der SPD im Justizausschuss. Eine Frage die mich sehr umtreibt ist die Zukunft des Kapitalanlegermusterverfahrensgesetztes (KapMuG). Dieses war in vielen Punkte Vorlage für die Musterfeststellungsklage (MFK) und ist ein Gesetz, mit dem Kapitalanleger in einem Sammelverfahren Ihre Rechte durchsetzen können, wenn ein Schaden entstanden ist, weil sich eine Gesellschaft falsch verhalten hat (zur Zeit z.B. VW-Aktionäre gegen VW).

Der Unterschied zur MFK ist, das KapMuG nicht nur Verbrauchern, sondern allen offensteht. Das ist auch wichtig, denn viele Verbraucher haben zwar Kapitalanlagen, halten sie aber nicht selbst, sondern über Nicht-Verbraucher (Pensionskassen, Altersvorsorge-Fonds, Rentenfonds, etc.).

Nun soll das KapMuG im Jahr 2020 auslaufen. Im Koalitionsvertrag ist nichts von einer Verlängerung zu lesen. Es ist eigentlich gar nichts über das Gesetz zu lesen und dessen Zukunft. Wie ist hier Ihre Haltung oder die Ihrer Partei? Soll das Gesetz verlängert werden? Soll die MFK geöffnet werden? Wenn dies nicht der Fall wäre, dann wäre der Kollektivrechtsschutz für viele abgeschnitten, die ihn für Verbraucher gut gebrauchen könnten.

Danke für eine Antwort und freundliche Grüße
K. L.

Portrait von Karl-Heinz Brunner
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das Kapitalanlagenmusterverfahrensgesetz (KapMuG) wurde zur Beseitigung der verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbaren Verfahrensdauer und der Gewährleistung des effektiven Rechtschutzes nach Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG beschlossen. Damit wird der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juli 2004 - 1 BvR 1196/04) entsprochen.

Aus meiner Sicht gibt es nach heutigem Stand keinen Grund, das KapMuG nicht zu verlängern. Der politische Meinungsbildungsprozess zwischen Parlament, Ministerium und Kanzleramt ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

Ich möchte darüber hinaus auf ihre Sorge bezüglich des Verbraucherschutzes eingehen. Im Koalitionsvertrag haben wir uns mit den Unionsparteien darauf geeinigt, durch die Einführung der Musterfeststellungsklage sowie die Einrichtung eines bundesweiten Verbraucherinformationsportals die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken. Deshalb haben wir im Bundestag die Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage beschlossen. Dieses Gesetz trat am 1. November 2018 in Kraft.

Herzlichst
Karl-Heinz Brunner