Hat Bayern vor - analog zu 9 anderen Bundesländer - für die medizinische Versorgung ukrainischen Flüchtlingen eine frühere auftragsweise Betreuung durch die Krankenkassen zu vereinbaren?

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Frage von Dmytro B. •

Hat Bayern vor - analog zu 9 anderen Bundesländer - für die medizinische Versorgung ukrainischen Flüchtlingen eine frühere auftragsweise Betreuung durch die Krankenkassen zu vereinbaren?

Sehr geehrter Herr Straub,

Zuerst möchte ich mich als deutscher Staatsbürger mit ukrainischen Wurzeln bei Ihnen bedanken für die Hilfe, die Bayern schon den Flüchtlingen aus dem Kriegsgebiet leistet.

Ich möchte allerdings auch fragen, ob - und wann - Bayern es vorhat eine frühere eine frühere auftragsweise Betreuung durch die Krankenkassen zu ermöglichen. Solche Vereinbarungen zur Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes bestehen nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) aktuell in 9 anderen Bundesländer. Auch die Ersatzkassen stehen hier für schnelle und unbürokratische Lösungen zur Verfügung.

Vor allem den vielen geflüchteten älteren Menschen mit chronischen Erkrankungen wird das die medizinische Versorgung vereinfachen.

Mit freundlichen Grüßen
Dmytro B.

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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann Ihnen hierzu Folgendes mitteilen: 

Der Abschluss einer von Ihnen ins Auge gefassten Vereinbarung nach § 264 Abs. 1 SGB V und die damit verbundene Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist aus folgenden Gründen nicht erforderlich.

Der Leistungsumfang nach den §§ 4, 6 AsylbLG wird durch eine auf § 264 SGB V gestützte Vereinbarung nicht erweitert. Die Ansprüche nach §§ 4, 6 AsylbLG setzen lediglich eine Kontaktaufnahme seitens der Leistungsberechtigten mit den örtlichen Trägern voraus. Der regelmäßige persönliche Kontakt der Leistungsbehörde zu den Leistungsberechtigten ist sehr wichtig.

Schließlich wäre der Abschluss einer Vereinbarung nach § 264 Abs. 1 SGB V mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden und nur mit erheblichem zeitlichen Vorlauf realisierbar; klärungsbedürftig wären etwa Abrechnungs- und Kostenerstattungsfragen im Verhältnis Freistaat-Krankenkassen. Zu bedenken ist auch, dass angesichts der aktuellen Lage – jedenfalls kurz- und mittelfristig – auf vorhandene und bewährte Strukturen zurückgegriffen werden muss, um die erforderliche Hilfe sicherzustellen.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Straub, MdL

 

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