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Wann kommt der Antrag auf das Verbot der AFD?

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Karoline Otte
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
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Frage von Matthias K. •

Wann kommt der Antrag auf das Verbot der AFD?

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Guten Tag M. K.,
 
vielen Dank für Ihre Frage. Wir teilen Ihre Sorge: Die AfD radikalisiert  sich seit Jahren kontinuierlich. Jetzt ist die Zeit, in der wir als  überzeugte Demokrat*innen handeln und ein Parteiverbotsverfahren auf den Weg bringen müssen. Wir haben die Fraktionsvorsitzenden der anderen demokratischen Fraktionen aufgefordert, gemeinsam mit uns ein solches Verfahren auf den Weg zu bringen.
 
Die immer krassere Radikalisierung der AFD und ihre unverhohlene  Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind nicht zu  übersehen. Die Warnsignale aus den Verfassungsschutzämtern und der  Zivilgesellschaft sind unüberhörbar. Die AfD wertet ganze Bevölkerungsgruppen ab und steht mit unserer Verfassung und der  freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf Kriegsfuß. Wir sind überzeugt: Die AfD ist eine Gefahr für unsere Demokratie, die Freiheit und die Menschenwürde.
 
Bereits eine erste Lektüre der Ergebnisse der Studie der Gesellschaft  für Freiheitsrechte legen unmissverständlich nahe, dass die AfD unsere  freiheitlich-demokratische Grundordnung massiv bedroht und belastbare  Anhaltspunkte für die Verfassungswidrigkeit der AfD gegeben sind. Das Gutachten stellt insbesondere fest, dass es keine  innerparteiliche Strömung gebe, die sich gegen radikale Kräfte stelle, dass es keine Parteiausschlüsse gegen hochrangige Mitglieder gebe, die mit verfassungsfeindlichen Positionen hervorträten, und dass Unvereinbarkeitsbeschlüsse mit rechtsextremistischen Organisationen nicht glaubwürdig umgesetzt würden.
 
Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes haben aus ihrer  geschichtlichen Erfahrung heraus das Instrument des Parteiverbotsverfahrens im Grundgesetz verankert. Bei der Entscheidung,  einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen, handelt es sich aber auch um eine politische Abwägung, bei der die Erfolgsaussichten  eines Verfahrens eine Rolle spielen. Im Falle der AfD sind die notwendigen Bedingungen für ein Parteiverbotsverfahren aus unserer Sicht gegeben.
 
Deshalb haben unsere Fraktionsvorsitzenden Katharina Dröge und Britta  Haßelmann die anderen demokratischen Fraktionen im Bundestag erneut  eingeladen, die Einleitung eines solchen Verfahrens gewissenhaft und  gemeinsam zu prüfen. Gleichzeitig setzen wir den politischen Kampf gegen Rechtsextremismus und gegen seine menschenverachtende  Ideologie innerhalb und außerhalb des Parlaments ungemindert fort.
 
 
Viele Grüße
 
Karoline Otte

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