Frage an Katarina Barley bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Katarina Barley
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Frage von Christian W. •

Frage an Katarina Barley von Christian W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wieso kann es überhaupt zu einer Verletzung von "Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen" bei Eindeutig kriminellen Handlungen kommen? Sie sollten doch froh sein, wenn solche die Allgemeinheit schädigenden kriminellen Geschäfte wie der Cum- Skandal an die Öffentlichkeit kommen. Hier kann es keinen Täterschutz geben und die Journalisten sollten für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen werden. Was werden Sie tun um den freien Journalismus in dieser Angelegenheit zu schützen?

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Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Frage zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.

Zu einzelnen Ermittlungsverfahren kann ich keine Stellung nehmen. Bei Fragen zu dem genannten Ermittlungsverfahren möchte ich Sie daher bitten, sich an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Hamburg zu wenden.

Unabhängig von dem von Ihnen angesprochenen konkreten Einzelfall möchte ich jedoch betonen, dass Journalisten und Hinweisgeber einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung von Missständen und Straftaten wie Steuerhinterziehung und Geldwäsche leisten. Zahlreiche Beispiele wie die "Panama Papers" oder die "Paradise Papers" haben dies in der Vergangenheit gezeigt. Für mich ist es daher ein wichtiges Anliegen, den Schutz von Journalisten und Hinweisgebern weiter zu stärken.

Dafür gibt es nun einen Regierungsentwurf zum Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG), der sich gegenwärtig im parlamentarischen Verfahren befindet. Er beinhaltet einen stärkeren Schutz und höhere Rechtssicherheit für Journalisten und Hinweisgeber. Diese günstigere Rechtslage für Journalisten und Hinweisgeber würde ab dem Inkrafttreten des Gesetzes auch auf solche Strafverfahren Anwendung finden, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sind (§ 2 Absatz 3 des Strafgesetzbuchs).

Mit dem GeschGehG setzen wir eine europäische Richtlinie um (EU 2016/943), die in ganz Europa einen einheitlichen Mindestschutz für Geschäftsgeheimnisse gewährleistet. Einerseits profitieren davon Unternehmen, die mit Ideen und Innovationen wirtschaftliche Werte schaffen. Im Vergleich zur bisherigen Rechtslage in Deutschland gelten dabei teilweise sogar strengere Anforderungen an das Vorliegen eines Geschäftsgeheimnisses. So müssen Unternehmen zum Beispiel angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen treffen, um von dem Schutz durch das Gesetz profitieren zu können.

Andererseits wurde die Regelung auch zum Anlass genommen, den investigativen Journalismus im Bereich der Geschäftsgeheimnisse deutlich zu stärken. Journalistinnen und Journalisten, die Missstände an die Öffentlichkeit bringen, gewinnen dadurch größere Rechtssicherheit. Der Gesetzesentwurf zum neuen GeschGehG enthält eine ausdrückliche Regelung, die die Erlangung, Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen im Rahmen der journalistischen Tätigkeit für rechtmäßig erklärt (§ 5 Nummer 1 des Gesetzentwurfs). Im bisherigen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gab es eine solche Regelung nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Katarina Barley, MdB

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