Frage an Katharina Dröge bezüglich Wirtschaft

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Katharina Dröge
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Frage von Reinhard G. •

Frage an Katharina Dröge von Reinhard G. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Katharina Dröge,

der Arbeitsminister hat von der Verordnungsermächtigung nach § 18 Absatz 3 des Arbeitsschutzgesetzes Gebrauch gemacht und eine kurzzeitige Verordnung (bis März) zum „Home-Office“ erlassen.

Wie wird bei einem schnell eingerichteten Home-Office der notwendige Datenschutz sichergestellt? Hier können ja die persönlichen sensiblen Daten Dritter verarbeitet werden. Ein halbwegs sicheres Homeoffice-System lässt ja wohl kaum ohne einen gewissen technischen und finanziellen Aufwand einrichten.

Wie wird verhindert, dass Home-Office nicht auch Wirtschaftsspionen aus Ost und West in die Hände spielt? Könnten die Tätigkeiten nicht analysiert und dann beispielsweise an eine künstliche Intelligenz übertragen werden?

Er wird ja online von verschiedenster Seite immer mehr auf Daten zugegriffen. Durch den CLOUD ACT der USA sind ja beispielsweise US-amerikanische Internet-Firmen und IT-Dienstleister verpflichtet, US-Behörden auch dann Zugriff auf gespeicherte Daten zu gewährleisten, wenn die Speicherung nicht in den USA erfolgt.
https://de.wikipedia.org/wiki/CLOUD_Act

Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrter Herr Großmann,
danke für Ihr Interesse an Homeoffice und Datenschutz.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen bei dienstlicher bzw. betrieblicher Kommunikation im Homeoffice dieselben Datenschutzregeln und -Vorkehrungen beachten wie an ihrem Stammarbeitsplatz.
Dazu empfahl ihnen der Bundesarbeitsminister bei Verkündung seiner Homeoffice-Verordnung: https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html
(Unter Nr. 2.12.: die Vorgaben der DSGVO sorgfältig einzuhalten und Rat des BSI zu beachten: Tipps für sicheres mobiles Arbeiten ).

Darauf darf ich verweisen. Dies soll auch gegen Spionage aus Ost und West schützen, auf deren Gefahren und Ausprägungen Sie zurecht hinweisen.
Ihren Mehraufwand im Homeoffice sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steuerlich geltend machen können, beschloss die Bundesregierung ja.

Mit freundlichen Grüßen
Katharina Dröge

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