Ihre Antwort zu meiner Frage vom 16.08.23; wie sollen Vermieter, bei Mietpreisen von vier bis fünf Euro/Quadratmeter, Ihren „Meilenstein“ denn finanzieren?

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Katharina Dröge
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Frage von Harald W. •

Ihre Antwort zu meiner Frage vom 16.08.23; wie sollen Vermieter, bei Mietpreisen von vier bis fünf Euro/Quadratmeter, Ihren „Meilenstein“ denn finanzieren?

Sehr geehrtes Team Dröge,
Sie haben auf meine Frage zwar am 16.08.2023 geantwortet, auf meine Fragen sind Sie aber leider nicht eingegangen.
Sie sagen, der Vermieter kann 30 Prozent Zuschuss erhalten und darf den Mietpreis nur um 50 /Cent/Quadratmeter anheben. Womit sollen Vermieter im ländlichen Raum, bei Mietpreisen von vier bis fünf Euro/Quadratmeter, dann den Umbau finanzieren? Bei den genannten Mietpreisen bleibt sowieso schon kaum Gewinn über, Womit sollen dann die fehlenden 70 Prozent finanziert werden? Wärmepumpen haben eine Lebenserwartung von 10 - 20 Jahren, der Austausch wird also anstehen, bevor die eingebaute Pumpe bezahlt ist! Sollen die Vermieter im ländlichen Raum etwa ihre Ersparnisse fürs Alter dafür verwenden und anschließend ihre Häuser verkaufen müssen? Und warum wird in Ballungszentren mit hohen Mieteinnahmen der gleiche Zuschuss gezahlt?
Bleibt also nur die Möglichkeit, die Vermietung kurzfristig einzustellen. Was hat der Gesetzgeber dafür vorgesehen?
MfG

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Lieber Herr W.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wie wir in der Antwort auf Ihre letzte Frage mit gleichem Inhalt dargelegt haben, wird es eine Vielzahl an Erfüllungs- und Förderoptionen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geben.

Eine Wärmepumpe stellt dabei eine Erfüllungsoption von vielen da. Weil Sie diese Option besonders zu interessieren scheint, haben wir hier ein Beispiel für Sie zusammengestellt:

Die Gesamtkosten für den Einbau einer Wärmepumpe entwickeln sich gerade dynamisch nach unten und werden aufgrund wachsender Produktionskapazitäten weiter sinken. Bei aktuell realistischen Gesamtkosten von 15.000 Euro können Vermieter*innen 30 Prozent über die Förderung finanzieren. Handelt es sich bei dem Mietobjekt beispielsweise um ein Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 120 Quadratmeter, wäre der Einbau nach etwas über 13 Jahren durch die Umlage finanziert. Ihr Hinweis auf die Lebensdauer einer Wärmepumpe bezieht sich dabei vermutlich auf die Lebensdauer des Verdichters – eine Wärmepumpe hält je nach Modell zwischen 15 bis 25 Jahren. Ein Verdichter kann einfach ausgetauscht werden. Besitzen Sie mehrere Wohnungen in einem Haus, erfolgt die Förderung je Wohnung, die Sie besitzen.

Um nachhaltig und zukünftig günstig zu heizen, gibt es neben einer Wärmepumpe diverse Erfüllungsoptionen: beispielsweise der Anschluss ans lokale Fernwärmenetz; Pellet- oder Holzzentralheizungen; andere Heizungstechnik auf Basis Erneuerbarer Energien, zum Beispiel Brennstoffzellheizungen, sofern sie ausschließlich mit Biomethan oder Wasserstoff betrieben werden.

Allgemein ist auch zu beachten, dass Erneuerbare Energien günstiger sind. Fossile Brennstoffe verzeichnen in den letzten Monaten eine starke Preissteigerung, hinzu kommt die CO2-Bepreisung. Damit sind klimaneutrale Heizungen in der Anschaffung insgesamt günstiger als ihre fossilen Pendants.

Mit freundlichen Grüßen

Team Dröge

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