Wären die Grünen bereit, die Verfassung zu ändern, damit bei illegalen Migranten die hohen Sozialleistungen endlich gekürzt werden können? Was wollen Sie tun, um die illegale Migration zu begrenzen?

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Katharina Dröge
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Frage von Eberhard S. •

Wären die Grünen bereit, die Verfassung zu ändern, damit bei illegalen Migranten die hohen Sozialleistungen endlich gekürzt werden können? Was wollen Sie tun, um die illegale Migration zu begrenzen?

Sehr geehrte Frau Dröge,
in ihrer Antwort vom 10.November schreiben Sie, dass aufgrund unserer Verfassung die hohen Sozialleistungen bei illegalen Migranten nicht gekürzt werden könnten. Wären Sie denn bereit, zusammen mit CDU SPD FDP die Verfassung entsprechend zu ändern? Denn die Sozialleistungen sollten nicht so hoch sein, dass Geld in die Herkunftsländer überwiesen werden kann (meine Frage vom 25.09.).

Aufgrund von Rechtssicherheit und wirtschaftlicher Stärke müssten fast alle EU-Staaten für illegale Migranten interessant sein, auch leben schon seit 2015/16 in vielen EU-Staaten viele Syrer etc. Trotzdem wollen die meisten zu uns kommen. Folgt daraus nicht ganz klar, dass unsere hohen Sozialleistungen ein Pull-Faktor sind?

Was wollen die Grünen tun, um die illegale Migration zu begrenzen? Machen Sie es sich nicht zu einfach, immer nur nach Brüssel zu zeigen? Wo bleiben die eigenen Ideen? Wieso haben z.B. Dänemark und die Schweiz mehr Rückführungsabkommen als Deutschland?
MfG

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Lieber Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind nicht hoch, sondern existenzsichernd. Wie in der Antwort auf ihre vorherige Frage erwähnt, basiert diese Regelung auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hat am 18. Juli 2012 (1 BvL 10/10) die seit 1993 unangepasst geltenden Sätze als verfassungswidrig eingestuft. Ähnlich wie bei dem Hartz-IV-Urteil aus dem Jahr 2010 hat das Gericht argumentiert, Leistungen müssten existenzsichernd sein, um die Würde des Menschen zu gewährleisten. Dementsprechend bezog sich das Bundesverfassungsgericht auf Artikel 1 unseres Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Für diesen sowie für Artikel 20 unseres Grundgesetzes gilt die sogenannte Ewigkeitsklausel, sie sind also nicht änderbar.

Die Menschenwürde gilt für alle Menschen gleichermaßen. Sie aus politischen Überlegungen einer Menschengruppe absprechen zu wollen ist falsch.

Mit freundlichen Grüßen

Team Dröge

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