Warum sind Sie gegen Bürgerentscheide wie sie in der Schweiz üblich sind?

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Katharina Dröge
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Uwe C. •

Warum sind Sie gegen Bürgerentscheide wie sie in der Schweiz üblich sind?

Sie und Ihre Partei sind gegen Bürgerentscheide nach Schweizer Vorbild. Sie favorisieren dafür den sogenannten Bürgerrat.
Der Bürgerrat in Deutschland hat bei weitem nicht die Rechte und Möglichkeiten für die Bürger und Steuerzahler, wie es die Bürgerentscheide der Schweiz deren Bürgern ermöglichen!
Beim Bürgerrat werden die Bürger nur zu bestimmten, ausgewählten Themen (wer wählt eigentlich diese Themen aus?) befragt. Dabei sollen nicht alle Bürger befragt werden, sondern nur eine ganz kleine Anzahl, durch Los bestimmt, ohne Einfluß auf die letztendliche Entscheidung zu haben.
In der Schweiz haben die Bürgerentscheide Gesetzeskraft!

Warum sind Sie gegen diese Art von Bürgerentscheiden, also gegen eine Demokratie von unten nach oben?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Herr C.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wir würden Sie hier gerne auf die Antwort zu Ihrer Frage vom 22.05.2023 verweisen, die den gleichen Inhalt hat.

Wie dort beschrieben, haben wir als Bündnis 90/Die Grünen Ende 2020 ein neues Grundsatzprogramm beschlossen. Darin haben wir auch unser Bekenntnis zur parlamentarischen Demokratie festgehalten. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, dass unsere Demokratie ein erhebliches Repräsentationsdefizit hat – beispielsweise, weil Millionen Kinder und Jugendliche ausgeblendet werden. Deshalb wollen wir unter anderem Wahlhürden schrittweise abbauen.

Ergänzend dazu bereichern direkte Beteiligungsmöglichkeiten die repräsentative Demokratie. Viele Kritiker*innen von Volksbegehren argumentieren allerdings, dass diese stark anfällig für polarisierte Debatten und die Verbreitung von Falschinformationen sind.

Deshalb haben wir Bürger*innen-Räte konkret in unser Grundsatzprogramm mit aufgenommen. So soll die Möglichkeit geschaffen werden, bei ausgewählten Themen die Alltagsexpertise von Bürger*innen noch direkter in die Gesetzgebung einfließen zu lassen. Zufällig ausgewählte Bürger*innen beraten in einem festgelegten Zeitraum über eine konkrete Fragestellung und erarbeiten auf Grundlage von Fakten und wissenschaftlichen Erkenntnissen Handlungsempfehlungen und Impulse für die öffentliche Auseinandersetzung und die parlamentarische Entscheidung. Es gilt sicherzustellen, dass die Teilnehmenden sich frei, gleich und fair eine Meinung bilden können und dass ihnen ausreichend Raum für eine intensive Auseinandersetzung mit der Fragestellung gegeben wird. So werden Bürger*innen mit unterschiedlichen Perspektiven zusammengebracht und ein faktenbasierter Diskurs gefördert.

Mit freundlichen Grüßen

Team Dröge

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