Wie sollen Vermietende im ländlichen Raum denn die Umsetzung des GEG finanzieren?

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Katharina Dröge
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Harald W. •

Wie sollen Vermietende im ländlichen Raum denn die Umsetzung des GEG finanzieren?

Sehr geehrte Frau Dröge,
wie sollen Vermietende im ländlichen Raum die geplanten Gebäude- und Heizungssanierungen denn finanzieren?
In Ballungszentren und Wohngegenden mit entsprechenden Mietpreisen können die Vermietenden sicherlich die Ausgaben im Nachhinein wieder generieren.
Im ländlichen Raum mit Quadratmeterpreisen von vier bis fünf Euro jedoch definitiv nicht. Die aktuelle Preisexplosionen berücksichtigt, kommen für Umstellung auf Fußbodenheizung, Außendämmung, Fenster, Wärmepumpe (Pelletheizung sind ja lt der Grünen bedenklich, Gas, Fernwärme existiert nicht) etc. ja weit über 100.000,- € zusammen. Da reichen 50 Prozent Zuschuss und 50 Cent Mieterhöhung bei weitem nicht aus. Und somit verbieten sich solche Sanierungen aus betriebswirtschaftlicher Sicht.
Sind hier zusätzliche Hilfen vorgesehen oder welche Ausstiegshilfen für die Beendigung der Vermietung und unproblematische Außerbetriebnahme der Mietwohnungen sind hier vorgesehen?
Vielen Dank und viele Grüße

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Herr W.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Einigung beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein Meilenstein für den Klimaschutz. Klimaschutz funktioniert aber nur sozial – das ist für uns ein Leitmotiv bei jeder einzelnen Maßnahme. Deshalb haben wir auch beim Gebäudeenergiegesetz innerhalb der Koalition für einen angemessenen sozialen Ausgleich gekämpft. Denn wir wollen gemeinsam mit Mieter*innen und Immobilieneigentümer*innen den Klimaschutz im Gebäudesektor vorantreiben. Für Eigentümer*innen gilt: Wer seine Immobilie selbst bewohnt, wird mit bis zu 70 Prozent beim Heizungstausch gefördert. Vermieter*innen erhalten die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent der Kosten.

Die von Ihnen angesprochenen Höchstquote von 50 Cent Umlage pro Quadratmeter ist dabei die andere Seite der sozialen Abfederung. Wer staatliche Fördergelder bekommt, darf nicht mehr als die 50 Cent pro Quadratmeter umlegen. So schützen wir Mieter*innen vor einer unsozialen Ausgestaltung von Klimaschutzmaßnahmen.

Förderbar sind alle Heizungen, die die Zielvorgabe von 65 Prozent Erneuerbaren Energien erfüllen. Konkret sind das: Solarthermieanlagen; Wärmepumpen; Anschlüsse ans lokale Fernwärmenetz; andere Heizungstechnik auf Basis Erneuerbarer Energien, beispielsweise Brennstoffzellheizungen, sofern sie ausschließlich mit Biomethan oder Wasserstoff betrieben werden. Auch die von Ihnen genannten Pellets- oder Holzzentralheizungen sind förderbar.

Dabei dürfte aktuell noch nicht klar sein, ob es in Ihrer Region keine Fernwärme geben wird. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens haben wir die Kopplung des Gebäudeenergiegesetzes zur kommunalen Wärmeplanung nochmal gestärkt. Große Kommunen müssen bis 2026 eine Wärmeplanung erstellen, kleine und mittlere Kommunen bis 2028. Als Instrument ist die kommunale Wärmeplanung schon in vielen Bundesländern, unter anderem Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hessen und Niedersachen, gesetzlich verankert und hat sich bewährt. Der Impuls für eine flächendeckende Wärmeplanung kommt aus den Kommunen und Ländern aufgrund ihrer positiven Erfahrungen. So wird auch das Fernwärme-Angebot steigen.

Das überarbeitete Förderprogramm soll zum 01.01.2024 starten. Die Bundesregierung soll prüfen, wie der Übergang zwischen bestehender und überarbeiteter Förderkulisse möglichst reibungslos für Bürgerinnen und Bürger, Handwerk und Wirtschaft gestaltet werden kann. Spätestens im Oktober entscheidet der Haushaltsausschuss des Bundestages über die genauen Fördermodalitäten, im Anschluss wird die Förderrichtlinie für alle einsehbar veröffentlicht.

Hinzu kommt die bereits existierende Förderung für Effizienzmaßnahmen. Hier gibt es eine Grundförderung von 15 Prozent. Sobald ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt, können sogar 20 Prozent der Investitionskosten übernommen werden. Förderfähig sind Investitionskosten bis zu 60.000 EUR pro Wohneinheit, ohne Sanierungsfahrplan bis zu 30.000 EUR. Unabhängig vom Einkommen kann also ein Zuschuss von bis zu 12.000 EUR gewährt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Team Dröge

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