Wie unterstützen Sie die angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen?
Sehr geehrte Frau Dröge, ich bin Psychotherapeutin, meine Verantwortung umfasst Versorgung für behandlungsbedürftig psychisch erkrankte, oft suizidale, sich selbst verletzende und nach dem Aufenthalt in geschlossenen Psychiatrien ambulant zu therapierende Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.Zum 01.04.2026 soll die Vergütung psychotherapeutischer Leistung um 4,5% gesenkt werden.Ich bitte Sie im Wahljahr 2026 um Klärung und Unterstützung in den berufspolitisch wichtigen Punkten:
*angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen gesetzlich angemessen regeln!
*gesetzliche Klarstellung einer fairen und rechtskonformen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in der ambulanten Versorgung gesetzlich Krankenversicherter!
*Kosteneinsparungen zu Lasten der notwendigen psychotherapeutischen Versorgung und damit zu Lasten der Versorgung von psychisch erkrankten Menschen beschränken!
*Neuformulierung des §87 SGB V zur angemessenen Vergütung psycotherapeutischer Leistungen!
Liebe Frau W.,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
In der Grünen Bundestagsfraktion teilen wir Ihre Sorge ausdrücklich. Die Absenkung der psychotherapeutischen Leistungen ist gesundheitspolitisch im Hinblick auf die schon derzeit bestehenden Versorgungslücken höchst problematisch.
Nach Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses am 11.03.2026 soll die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen ab dem 1. April um 4,5 Prozent sinken. Es ist unverständlich, dass ausgerechnet Psychotherapeut*innen zukünftig weniger für die Behandlung von GKV-Versicherten erhalten sollen. In einer Situation, in der der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung stetig steigt, Wartezeiten für viele Patient*innen unzumutbar lang sind und Praxen zugleich unter erheblichem wirtschaftlichem Druck stehen, ist eine pauschale Honorarkürzung ein verheerendes Signal. Wenn Praxen wirtschaftlich unter Druck geraten und Fehlanreize zu Ungunsten von GKV-Versicherten entstehen, gefährdet das die psychotherapeutische Versorgung.
Was wir stattdessen brauchen, sind nachhaltige Reformen und strukturelle Verbesserungen. Pauschale Kürzungen werden die bestehende Fehlsteuerung und die finanzielle Schieflage innerhalb des Gesundheitssystems nicht lösen können.
Zu beachten ist, dass Honorarvereinbarungen grundsätzlich eine Angelegenheit der Selbstverwaltung sind und es ist richtig, dass diese nicht politisch getroffen werden. Aus diesem Grund ist eine direkte politische Einflussnahme weder möglich noch sinnvoll. Dennoch kritisieren wir diese Entscheidung ausdrücklich und werden politisch weiterhin dafür einstehen, dass angemessene finanzielle Rahmenbedingungen geschaffen werden. Psychische Gesundheit darf nicht vom Versicherungsstatus abhängen.
Wir Grünen setzen uns darüber hinaus beständig für eine angemessene Finanzierung der Psychotherapeut*innen in Weiterbildung und eine Verbesserung der Versorgung ein. Denn durch vielfältige gesellschaftliche Krisen erleben wir derzeit einen Anstieg psychischer Belastungen, besonders unter Kindern und Jugendlichen. Das Hilfesystem wird der steigenden Nachfrage nach Unterstützungs- und Behandlungsbedarfen zunehmend nicht mehr gerecht und stößt schon heute an seine Kapazitätsgrenzen. Insgesamt sind die Zugänge zum Hilfesystem mit zu vielen Hürden belastet. Es ist nicht hinzunehmen, dass viele Menschen in einer psychischen Krise monatelang auf passende Hilfe warten müssen und die Suizidzahlen weiter steigen. Alle Menschen mit Hilfebedarf sollen im Bedarfsfall niedrigschwellige Zugänge zu passgenauen psychosozialen und therapeutischen Angeboten haben. Eine neue Bedarfsplanung ist überfällig. Unser Ziel sind mehr Hilfen und weniger Stigma.
Viele Grüße
Team Dröge