Frage an Katharina Willkomm bezüglich Menschenrechte

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Katharina Willkomm
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Frage von Manuel S. •

Frage an Katharina Willkomm von Manuel S. bezüglich Menschenrechte

Sehr geehrte Frau Katharina Willkomm,

Mein Anliegen liegt in der Zwangseinweisung in der Psychiatrie. Ich muss erleben, dass Menschen in einer geschlossenen psychiatrisches Krankenhaus untergebracht sind, ohne das das eine Fremdgefährdung vorhanden weder noch eine Eigengefährdung vorhanden ist.

Menschen, die Fremd gefährdet oder eigen gefährdet sind gehören in einer geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus um ihnen Schutz vor sich selbst und anderen zu schützen. Ich würde mir von der Politik wünschen das man auch damit sich auseinandersetzt damit das PsychKG – Gesetze und Verordnungen nicht ausgenutzt wird um einfach Menschen Zwangseinzuweisen.

Frage: Wie kann man Menschen vor dieser Situation schützen, dass sie nicht zu Unrecht in dem psychiatrischen Krankenhaus einweist? Wer kontrolliert die Gerichte und Richter die so ein Beschluss zur Zwangseinweisung ausstellen? Nach meiner Meinung muss einer die Gerichte und Richter kontrollieren damit auch ein Gericht nicht einfach Rechtsbeugung begehen kann oder wie sehen Sie es? Vor allen wie kann man den Menschen wieder entschädigen, der zu Unrecht in einer psychiatrischen Klinik eingewiesen worden ist? Ich würde sagen gar nicht, weil das sehr an die Würde des Menschen geht und auch an die körperliche und psychische Unversehrtheit des Menschen geht. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen
M. S.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schnackertz,

die zwangsweise Unterbringung von Menschen in einer psychiatrischen Einrichtung ist in manchen Fällen, wie Sie selbst sehr richtig sagen, notwendig. Bevor ein Gericht die Unterbringung anordnet, muss ein geordnetes Verfahren ablaufen, in dessen Verlauf nicht nur dem Betroffenen Gehör gewährt wird, sondern auch Gutachten von spezialisierten Ärzten zu Rate gezogen werden. Ein Richter ordnet die Unterbringung daher nur nach sorgfältiger Prüfung an und die Unterbringung wird auch in regelmäßigen Abständen auf ihre Notwendigkeit hin überprüft.

Gegen die Entscheidungen des Gerichts stehen dem Betroffenen Rechtsmittel zu. Die Entscheidung wird dann von anderen Richtern kontrolliert. Damit wird in größtmöglichem Maß sichergestellt, dass unrechtmäßige Unterbringungen vermieden werden. Sollte es dennoch vorkommen, dass Personen ohne ausreichenden Grund zwangsweise untergebracht wurden, ziehen diese Fälle nicht nur in den Medien weite Kreise, sondern sie haben auch eine Entschädigung des Untergebrachten zur Folge. Aufgrund der fehlerhaften Unterbringung können dem Betroffenen Amtshaftungsansprüche zustehen, die zum einen tatsächlich erlittene Schäden ausgleichen sollen und zum anderen auch Schmerzensgeld umfassen können.

Sicherlich können damit nicht alle Entbehrungen ausgeglichen werden, die mit der Einweisung einhergehen. Die verlorene Lebenszeit kann man nicht zurückbringen. Aufgrund der Einzigartigkeit eines jeden Falles und eines jeden Menschen können diese Entschädigungen auch nicht nach einer feststehenden Tabelle gezahlt werden. Eine angemessene Entschädigung kann nur im Rahmen eines Amtshaftungsverfahrens ermittelt werden.

Mit den bestehenden Gesetzen haben wir ein vernünftig austariertes Regelwerk, um Gefahren für den Betroffenen selbst und die Allgemeinheit abzuwenden und dabei seine Rechte in größtmöglichem Umfang zu respektieren.

Beste Grüße

Katharina Willkomm

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