Freibeträge Erbschatssteuer - ich frage mich, warum die Freibeträge für die Erbschaftssteuer nicht regelmäßig an die Inflation und steigenden Immobilienpreise angepasst werden.

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Frage von Marius W. •

Freibeträge Erbschatssteuer - ich frage mich, warum die Freibeträge für die Erbschaftssteuer nicht regelmäßig an die Inflation und steigenden Immobilienpreise angepasst werden.

Sehr geehrte Frau Hessel,

ich frage mich, warum die Freibeträge für die Erbschaftssteuer nicht regelmäßig an die Inflation und steigenden Immobilienpreise angepasst werden. Diese Beträge sind seit 2009 unverändert geblieben. Ist es nicht ungerecht, dass große Erbschaften aus verschiedenen Gründen oft steuerfrei bleiben, während es in einigen Großstädten oft nicht mehr möglich ist, seinem Kind ein Einfamilienhaus steuerfrei zu vererben?
Hat die Regierung Pläne für eine Anpassung der Freibeträge?

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Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir Freie Demokraten setzen uns schon seit längerem für die Erhöhung der Freibeträge bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer ein sowie in vielen Bereichen für einen sog. „Tarif auf Rädern“, bei dem auch Freibeträge turnusgemäß angepasst werden.

Für uns Freie Demokraten ist klar: die Freibeträge müssen um 25 Prozent steigen und auch automatisch an die Inflation angepasst werden (Indexierung). Jedoch fließen die Einnahmen aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer einzig den Bundesländer zu. Das heißt es ist an den Bundesländer hier zu handeln. Wir Freie Demokraten konnten unsere Koalitionspartner im Bund von einer Erhöhung der Freibeträge überzeugen, wenn ein entsprechender Antrag der Länder eine Mehrheit im Bundesrat findet. Es ist jetzt vor allem an CDU und CSU in den Ländern, die Erhöhung der Freibeträge durch eine Initiative im Bundesrat auf den Weg zu bringen. Wir werden das zusammen mit SPD und Grünen im Bundestag konstruktiv begleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Hessel

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