Frage an Katja Keul bezüglich Recht

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Katja Keul
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Frage von Gerald Z. •

Frage an Katja Keul von Gerald Z. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Keul,

demnächst soll im Bundestag der designierte Verfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth gewählt werden. Der Mann ist so umstritten, dass es beängstigend ist, das höchste deutsche Gericht von ihm führen zu lassen. Das ganze Internet ist voll von negativen Berichten (Unternehmenslobbyist, Hartz-IV-Sanktionierer, Cum-Ex-Kanzleipartner...), dass ich nur einen Artikel des Handelsblatts anführen möchte:

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/designierter-praesident-stephan-harbarth-verfassungsrichter-mit-umstrittener-vergangenheit/25612434.html?ticket=ST-1346511-c4ftvhljougnLeGjquGL-ap2

Ich finde es schon bedenklich genug, dass Herrn Harbarth überhaupt der Zugang zum Gericht gelungen ist. Werden Sie und die Fraktion der Grünen ihm den Weg an die Spitze mit ebnen?

Mit freundlichen Grüßen
Gerald Zabel

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Zabel,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 03.05.2020.

Aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht und den RichterInnen bitte ich um Verständnis, dass ich zurückhaltend mit öffentlichen Erörterungen zu Auffassungen von RichterInnen bin.
Ich kenne Herrn Harbarth aus der gemeinsamen Zeit im Rechtsauschuss und habe ihn als integre Persönlichkeit wahrgenommen, auch wenn ich nicht seine politischen Ansichten teile.
Verfassungsrichter werden demokratisch legitimiert, in dem sie von unterschiedlichen politischen Akteuren vorgeschlagen werden.
Das gilt es zu respektieren und es hat sich bislang auch durchaus bewährt. Ein besseres Verfahren ist bislang nicht gefunden worden.
Wenn wir Grünen jeden Kandidatenvorschlag der konservativen Seite ablehnen würden aufgrund der erforderlichen 2/3 Mehrheit, würde es eine Blockade des Gerichts geben.
Von unserer Seite hätten wir allerdings aus guten Gründen keinen aktiven Bundestagsabgeordneten vorgeschlagen.
Dass auch ein Rechtsanwalt Verfassungsrichter werden kann obwohl er von Berufswegen vorher Mandanteninteressen wahrgenommen hat, halte ich nicht für bedenklich sondern sogar wünschenswert.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Keul

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